Sollen fehlbare Hundehalter härter angefasst werden?
In Grossbritannien muss ein Promi-Hundehalter wegen einer Beiss-Attacke seines Hundes 6 Wochen ins Gefängnis. Und in der Schweiz?
![Rottweiler Beiss-Attacke Hundehalter](https://c.nau.ch/i/Gv9OLL/900/rottweiler-beiss-attacke-hundehalter.jpg)
Das Wichtigste in Kürze
- Ein britischer Promi muss 6 Wochen ins Gefängnis wegen seines bissigen Hundes.
- Fehlbare Hundehalter härter bestrafen: Das wäre auch in der Schweiz möglich.
- Der Tierschutz fordert eine bessere Ausschöpfung des Strafmasses.
Nicht nur in der Schweiz machen beissende Hunde Schlagzeilen. Doch in anderen Ländern gelten andere Regeln: Zum Beispiel in Grossbritannien, wo ein Reality-TV-Star zu sechs Wochen Gefängnis verurteilt wurde.
![fincham](https://c.nau.ch/i/643rqx/900/fincham.jpg)
Denn Jack Fincham hätte seinen Cane Corso, eine in der Schweiz gelistete Rasse, angeleint und mit Maulkorb spazieren führen müssen: «Elvis» hatte 2022 einen Jogger gebissen. Fincham hielt sich nicht an die Auflagen, «Elvis» biss erneut zu, jetzt musste Herrchen hinter Gitter.
Oberster Hündeler: «Wäre auf Schweiz übertragbar»
In der Schweiz gab es zuletzt schlimme Hunde-Attacken in Adlikon ZH und Sumiswald BE, beide Male mit Rottweilern. Müsste man auch hierzulande fehlbare Hundehalter härter anfassen?
Der Schweizer Tierschutz (STS) erinnert auf Anfrage daran, dass vor allem das in der Tierschutzgesetzgebung vorgesehene Strafmass ausgeschöpft werden sollte: «Leider besteht hier noch grosses Verbesserungspotential.»
Der bernische Grossrat Thomas Hiltpold (Grüne) weist darauf hin, dass Freiheitsstrafen auch in der Schweiz möglich wären. Insbesondere in schweren und Wiederholungsfällen: «Handelt es sich doch um eine fahrlässige oder allenfalls sogar eine eventualvorsätzliche Körperverletzung.»
Hiltpold hat nach der Sumiswalder Beissattacke eine Motion eingereicht, die eine Eignungsprüfung für Halter von Hunden mit hohem Gefährdungspotenzial verlangt.
![Hans-Ulrich Beer Kynologische Gesellschaft](https://c.nau.ch/i/8k6Oe3/900/hans-ulrich-beer-kynologische-gesellschaft.jpg)
Mit harter Bestrafung von fehlbaren Hundehaltern einverstanden ist Hans-Ulrich Beer, Zentralpräsident der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft (SKG). Der oberste Hündeler der Schweiz findet, wer sich nicht an Auflagen halte, gehöre bestraft: «Hier gilt für mich null Toleranz.»
Ob eine Gefängnisstrafe sinnvoll sei, sei dahingestellt, so Beer. Aber hoch müsse die Strafe sein, übers Portemonnaie funktioniere praktisch immer. Und darum, ob nun Haft oder Busse: «Übertragbar wäre das für die Schweiz sicher.»
Herrchen im Gefängnis, Hund allein zu Hause
Vertretbar fände dies auch Peter Fässler, Luzerner SP-Kantonsrat und Hunden gegenüber generell sehr wohlgesonnen. Er sorgt sich, dass sich nach dem neuen Rottweiler-Verbot im Kanton Zürich vermehrt beissfreudige Hunde im Kanton Luzern aufhalten.
Wichtig wäre ihm deshalb eine gesamtschweizerische Lösung, zum Beispiel mit einer Bewilligungspflicht für bestimmte Hunde.
Alle von Nau.ch Kontaktierten streichen aber heraus: Nebst der Sicherheit stehe das Wohl des Hundes im Zentrum. Wenn Herrchen oder Frauchen wochenlang gefängnishalber abwesend sind – bleibt da nicht das Tierwohl auf der Strecke?
![Hund](https://c.nau.ch/i/qeOdNR/900/hund.jpg)
In der Tat: «Für einen seriösen Hundehalter sind 6 Wochen ohne seinen Hund lang und meistens unvorstellbar», bestätigt Hundefachmann Beer. Entscheidend sei hier aber «seriöser Hundehalter», und das passe sicher nicht zu Jack Fincham. «Priorität in diesem Fall hat der Schutz der Bevölkerung», findet darum Hans-Ulrich Beer.
Beim Schweizerischen Tierschutz gibt man zu bedenken: «Verantwortungsbewusste Tierhalter, egal welcher Tierart, kümmern sich bereits vor Anschaffung eines Tieres um eine mögliche Notfallbetreuung.» Schliesslich könne es jederzeit sein, dass man mehrere Wochen wegen eines Unfalls ausfalle.
Die bessere Lösung: Umplatzierung des Hundes
Mit Sanktionen müsse man rechnen, wenn man gegen Auflagen verstosse, mahnt Grossrat Hiltpold. Das müsse aber nicht zwingend eine Freiheitstrafe sein. «Im Falle des Reality-TV-Stars hätte ihn wohl der Einzug des Hundes mehr getroffen und der Gesellschaft zu mehr Schutz verholfen.»
Eine Variante, die auch der Tierschutz erwähnt. Nämlich dann, wenn ein Hundehalter offensichtlich nicht fähig sei, seinen Hund tierschutzkonform und sicher zu führen. «Dann sollte abgeklärt werden, ob eine behördlich angeordnete Umplatzierung des Hundes in kompetente und tierschutzkonforme Hände nicht besser ist. Sowohl für das Hundewohl, als auch für die Sicherheit.»