Sozialhilfe-Bezug soll Aufenthaltsbewilligung nicht mehr gefährden

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Bern,

Der Ständerat hat den Weg frei gemacht, das Ausländer- und Integrationsgesetz anzupassen. Sozialhilfe-Bezu soll die Aufenthaltsbewilligung nicht mehr gefährden

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Die Sozialhilfequote von Personen aus Drittstaaten liegt deutlich höher als die von in der Schweiz lebenden Menschen aus EU/EFTA-Ländern (2,3 Prozent). (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Sozialhilfe-Bezug soll die Schweizer Aufenthaltsbewilligung nicht mehr gefährden.
  • Der Ständerat gibt der parlamentarischen Initiative «Armut ist kein Verbrechen» Folge.

Ausländerinnen und Ausländer, die zehn Jahre oder länger im Land leben und unverschuldet Sozialhilfe beziehen, sollen deswegen ihre Aufenthaltsbewilligung nicht mehr aufs Spiel setzen müssen. Der Ständerat hat den Weg frei gemacht, das Ausländer- und Integrationsgesetz entsprechend anzupassen.

Auf Antrag einer Minderheit gab die kleine Kammer am Montag der parlamentarischen Initiative «Armut ist kein Verbrechen» von Nationalrätin Samira Marti (SP/BL) Folge, mit 23 zu 20 Stimmen und bei einer Enthaltung.

«Unverschuldet» ist der Bezug von Sozialhilfe laut Marti zum Beispiel beim Verlust des Arbeitsplatzes sowie bei Unfall, Krankheit und Trennung vom Ehegatten. Ausgenommen von der verlangten Regelung soll sein, wer «mutwillig» Sozialhilfe bezieht oder keine Anstrengungen unternimmt, die Situation zu ändern.

Gesamtschweizerische Lösung nötig

Im Ständerat setzte sich eine Minderheit der Staatspolitischen Kommission (SPK-S) durch. Es sei problematisch, dass jemand seinen Anspruch auf Sozialhilfe nicht geltend mache, aus Angst, die Aufenthaltsbewilligung zu verlieren, gab Stefan Engler (Mitte/GR) zu bedenken. Das erschwere auch die Wiedereingliederung dieser Menschen.

Die heutige Regelung im Gesetz erlaube 26 Anwendungen, fuhr Engler fort. Es brauche eine gesamtschweizerische Regelung für Menschen, die jahrelang im Land gelebt und gearbeitet und sich klaglos verhalten hätten. Die Initiative nehme ein Anliegen von Hilfswerken auf, ergänzte Isabelle Chassot (Mitte/FR).

Petition fordert dasselbe

Die Mehrheit der SPK-S war gegen die Initiative. Der Widerruf einer Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung beim Bezug von Sozialhilfe sei ein bewusster Entscheid des Parlaments gewesen, im Zusammenhang mit der Durchsetzungsinitiative der SVP, machte sie geltend. Gerichte könnten allfällige Fehlentscheide korrigieren.

Thomas Hefti (FDP/GL) sagte, die neuen Bestimmungen im Ausländerrecht seien erst seit Anfang 2019 in Kraft. Es gelte das Verhältnismässigkeitsprinzip. «Und was einem rechtens zusteht, darf man einfordern», stellte Hefti klar.

16'900 Menschen fordern mit einer Petition dasselbe wie die Initiative. Dahinter steht eine von der SP, der Gewerkschaft Unia und der Schweizerischen Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht gegründete Allianz. Nach dem Ja des Ständerates kann seine Staatspolitische Kommission einen Gesetzesentwurf ausarbeiten.

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