Die SP Schweiz hat die Kantone ultimativ aufgefordert, ihre Einkommensgrenze für die Prämienverbilligung zu überprüfen.
Ein USB-Stick als Werbeartikel der Sozialdemokratischen Partei (SP)
Die SP setzt den Kantonen ein Ultimatum. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Viele Haushalte erhielten laut SP keine Unterstützung, obwohl sie Anrecht darauf hätten.
  • Nach dem Prämienverbilligungs-Entscheid aus Luzern droht die Partei mit einer Klage.
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Gemäss einem am Samstag veröffentlichten Bundesgerichtsentscheid hat der Kanton Luzern die Grenze zu tief angesetzt. Es gebe eine Reihe weiterer Kantone, welche die Vorgaben des Bundesgerichts verletzten, schreibt die SP Schweiz in einer Medienmitteilung von heute Montag.

Die Partei stellt den betroffenen Kantonen ein Ultimatum: Wenn diese nicht innerhalb eines Monats ihre Limite für den Bezug von Prämienverbilligung überprüfen und Anpassungen in die Wege leiten, will die SP Klage einreichen.

Mitgliederkarten der verschiedenen Krankenkassen liegen auf einem Tisch.
Eine Klage wegen Prämienverbilligungen im Kanton Luzern wurde gutgeheissen. - keystone

In Luzern waren die Beschwerden mehrerer Privatpersonen gegen die Einkommensgrenze für die Prämienverbilligung erfolgreich. Der Kanton hatte das anspruchsberechtigte Einkommen zur Verbilligung der Krankenkassenprämien von Kindern und jungen Erwachsenen auf 54'000 Franken gesenkt. Diese Einkommensgrenze sei zu tief angesetzt, hält das Bundesgericht in seinem Urteil fest.

Gesetz ausgehebelt

Das Bundesrecht schreibt den Kantonen vor, für untere und mittlere Einkommen die Prämien von Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50 Prozent zu verbilligen. Umstritten war im vorliegenden Fall der Begriff «untere und mittlere Einkommen». Laut Bundesgericht haben die Kantone diesbezüglich eine erhebliche Entscheidungsfreiheit.

Doch selbst unter Achtung dieser Autonomie widerspreche die Einkommensgrenze von 54'000 Franken dem Sinn und Geist des Bundesrechts. Nur ein verschwindend kleiner Teil des Spektrums der mittleren Einkommen komme in den Genuss der Prämienverbilligung. Das Bundesgericht hob die für 2017 erlassene Bestimmung auf.

Acht Kantone im Visier

Laut SP ist Luzern nicht der einzige Kanton, der gegen das Krankenversicherungsgesetz verstösst.

Gegen diese Vorgabe verstossen gemäss der Mitteilung auch die Kantone Bern, Luzern, Wallis, Glarus, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Aargau und Neuenburg. Die SP stützt sich dabei auf einen Monitoring-Bericht des Bundesamts für Gesundheit.

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