SRG soll zielgruppenspezifische TV-Werbung ausstrahlen dürfen
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bund schlägt vor, dass die SRG in Zukunft zielgruppenspezifische Werbung ausstrahlen darf.
- Diese Art der Werbung darf maximal vier der zwölf Minuten Werbung pro Sendestunde betragen.
Die SRG und die privaten Veranstalter mit einer Konzession sollen in Zukunft zielgruppenspezifische Werbung ausstrahlen dürfen, um sinkende Werbeeinnahmen zu kompensieren. Dies schlägt der Bund vor. Allerdings sollen Einschränkungen gelten.
Bei zielgruppenspezifischer Werbung, die in SRG-Programmen ausgestrahlt wird, dürfen die Zielgruppen nicht ausschliesslich geografisch definiert sein. Diese Art der Werbung darf zudem maximal vier der zwölf Minuten Werbung pro Sendestunde betragen.
Damit will der Bund garantieren, dass die SRG andere Medienunternehmen nicht zu stark konkurriert. Auch sollen Fernmeldeanbieter nicht verpflichtet werden, diese Werbeform zu verbreiten.
Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am Montag den Revisionsentwurf der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) bis zum 16. Februar 2018 in die Vernehmlassung geschickt. Mit der Vorlage sollen die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden. Das Inkrafttreten ist auf den 1. Juli 2018 geplant.