Ständerat berät Kostenbremse-Initiative und Gegenvorschlag
Der Ständerat berät über die Kostenbremse-Initiative und den Gegenvorschlag des Bundesrats.
Das Wichtigste in Kürze
- Am Dienstag befasst sich der Ständerat mit der Kostenbremse-Initiative.
- Der Bundesrat hat einen indirekten Gegenvorschlag ausgearbeitet.
Als Zweitrat befasst sich am Dienstag der Ständerat mit der Volksinitiative «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)» der Mitte-Partei und dem vom Bundesrat ausgearbeiteten indirekten Gegenvorschlag.
Im Zentrum der Debatte dürfte die Frage stehen, ob Kosten- und Qualitätsziele im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) festgeschrieben werden sollen. Der Bundesrat schlägt eine Reihe von Gesetzesänderungen vor, um den Prämienanstieg in der obligatorischen Krankenversicherung zu bremsen.
Gemäss dem Entwurf soll der Bundesrat künftig nach Anhörung aller Akteure im Gesundheitswesen Kosten- und Qualitätsziele für die Leistungen für die darauffolgenden vier Jahre festlegen. Jeder Kanton könnte sich daran orientieren und ebenfalls Kosten- und Qualitätsziele für die darauffolgenden vier Jahre festlegen.
Bei der Beratung der Vorlage im Nationalrat in der Sommersession 2022 hatten sich Mitte, SP und Grüne knapp durchgesetzt. FDP, SVP und GLP wandten dagegen ein, Kostenvorgaben gefährdeten die Versorgung von Patientinnen und Patientinnen.
Im Ständerat beantragt eine Minderheit der vorberatenden Kommission aus den Reihen von FDP und SVP, nicht auf die Vorlage einzutreten. Mit weiteren Minderheitsanträgen fordert sie den Verzicht auf die Kostenziele.
Gegenvorschlag wird wohl noch nicht zu Ende beraten
Das Parlament wird den indirekten Gegenvorschlag in dieser Session aller Voraussicht nach noch nicht zu Ende beraten. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) beantragt in mehreren Punkten Beschlüsse, die von jenen des Nationalrats abweichen. Unter anderem will sie den Bundesrat nicht beauftragen, die veraltete Tarifstruktur Tarmed zu korrigieren.
Zu befinden hat die kleine Kammer auch über die Volksinitiative selbst. Diese verlangt, dass Bundesrat, Bundesversammlung und Kantone eingreifen müssen, wenn die Gesundheitskosten im Vergleich zur Lohnentwicklung zu stark steigen. Zu stark hiesse gemäss Initiativtext, wenn das Kostenwachstum pro versicherte Person um einen Fünftel über der Nominallohnentwicklung läge.
Im Nationalrat sprach sich ausschliesslich die Mitte-Partei für das Volksbegehren aus. Dass die Initiative im Ständerat eine Mehrheit findet, ist damit unwahrscheinlich.