Ständerat gegen Gebührenobergrenze für Einsicht in Dokumente
Die Bundesverwaltung soll nach dem Willen des Ständerats in Ausnahmefällen für die Einsicht in Dokumente mehr als 2000 Franken verrechnen dürfen. Die kleine Kammer hat am Montag an der letzten verbliebenen Differenz bei der Revision des Öffentlichkeitsgesetzes festgehalten.

Das Wichtigste in Kürze
- Oppositionslos folgte der Ständerat dem einstimmigen Antrag seiner Staatspolitischen Kommission (SPK-S).
Das Geschäft geht zurück in den Nationalrat.
Schon vor der Debatte am Montag waren sich die Räte einig, dass das Einsehen von amtlichen Dokumenten - zum Beispiel für recherchierende Journalistinnen und Journalisten - künftig grundsätzlich nichts mehr kosten soll. Umstritten ist nur noch die genaue Ausgestaltung der Ausnahmeregelung. Ausnahmen gibt es dann, wenn die Bearbeitung eines Gesuchs eine «besonders aufwendige Bearbeitung» durch eine Behörde erfordert.
Der Grundsatz der Gebührenfreiheit sei bereits verankert, sagte Matthias Zopfi (Grüne/GL) namens der Kommission. Und seit 2016 hätten nur sehr wenige Gesuche die 2000-Franken-Grenze überschritten.
Auch Justizministerin Karin Keller-Sutter betonte, schon heute würden in 98 Prozent der Fälle keine Gebühren erhoben. Die Zahl der Gesuche nehme allerdings zu, und es seien auch solche darunter, die für die Verwaltung einen grossen Aufwand bedeuteten.