Ständerat lehnt Importverbot für Stopfleber ab
Der Ständerat will die Einfuhr von Stopfleber in die Schweiz nicht verbieten. Gänse- und Entenleber soll künftig einer Deklarationspflicht unterliegen.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Ständerat will die Einfuhr von Stopfleber in die Schweiz nicht verbieten.
- Gänse- und Entenleber aus der Stopfmast soll einer Deklarationspflicht unterliegen.
Mit 18 zu 18 Stimmen und dem Stichentscheid der Ratspräsidentin Brigitte Häberli-Koller (Mitte/TG) hat der Ständerat am Donnerstag angenommen. Es handelte sich um einen entsprechenden Antrag der Mehrheit seiner Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S). Die WBK-S hatte eine Motion von SVP-Nationalrat Martin Haab (ZH) vorberaten, der ein Importverbot für Stopfleber verlangte.
Wie dem Bundesrat ging diese Forderung aber der WBK-S-Mehrheit und nun auch der sehr knappen Mehrheit im Ständerat zu weit. In ihren Augen bedeutet ein Einfuhrverbot für Stopfleber ein Konsumverbot. Denn gleichwertige Alternativen gebe es nicht.
Stark verankerte kulinarische Tradition
Insbesondere in der Westschweiz würde ein Importverbot eine gesellschaftlich stark verankerte kulinarische Tradition beeinträchtigen, argumentierte die WBK-S-Mehrheit. Ein Verbot würde wahrscheinlich zu Gesetzesumgehungen via Frankreich führen und missachte zudem internationale Verträge, befand die Kommission.
Sie änderte deshalb Haabs Motion in dem Sinn ab, dass der Bundesrat eine Deklarationspflicht für Enten- und Gänsestopfleber erlassen solle. Der Bundesrat hat Ende April bekanntgegeben, dass er dies für Stopfleber und auch für Froschschenkel tun will.

In der Schweiz werden derzeit Unterschriften gesammelt für eine Volksinitiative für ein Stopfleber-Importverbot. Hinter dem Begehren steht die Organisation Alliance Animale Suisse. In der Schweiz ist das «Stopfen» von Vögeln verboten. Nach Angaben der Alliance Animale Suisse importiert die Schweiz jährlich 200'000 Kilogramm Gänse-Stopfleber.