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Ständerat lehnt neue Regeln für das Vererben von KMU-Betrieben ab

Keystone-SDA
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Bern,

Der Ständerat lehnt neue Regeln beim Vererben von kleinen und mittleren Unternehmen ab. Die vorgeschlagenen Lösungen seien nicht befriedigend.

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Das Parlament beschäftigt sich mit dem Umgang beim Erben von KMU-Betrieben. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Ständerat lehnt neue Regeln für KMU-Vererbung ab.
  • Der Bundesrat will die familieninterne Nachfolge erleichtern.

Der Ständerat will nichts wissen von neuen Regeln für das Vererben von KMU-Betrieben. Er hat am Donnerstag vom Bundesrat vorgeschlagene Änderungen des Zivilgesetzbuches zur Erleichterung der erbrechtlichen Unternehmensnachfolge abgelehnt.

Die kleine Kammer folgte mit 27 zu 12 Stimmen bei 4 Enthaltungen ihrer vorberatenden Rechtskommission (RK-S) und trat nicht auf die Vorlage des Bundesrats ein.

In den allermeisten Fällen sei die vorgeschlagene Regelung nicht nötig, weil die Unternehmensnachfolge einvernehmlich erfolge, begründete Kommissionssprecher Thomas Hefti (FDP/GL) die Haltung der Mehrheit.

Die Ständeratskommission hatte sich im Vorfeld der Debatte mit offenen Fragen auseinandergesetzt, etwa mit dem Unternehmensbegriff, den Eignungskriterien einer Opting-out-Klausel, mit der Leistung von Sicherheiten sowie dem Vorkaufsrecht. Nach der Detailberatung kam sie zum Schluss, keine befriedigenden Lösungen für diese Fragen gefunden zu haben.

Als nächstes ist der Nationalrat am Zug. Tritt er ebenfalls nicht auf die Vorlage ein, ist diese erledigt.

Bundesrat will Übergabe innerhalb der Familie erleichtern

Der Bundesrat will die familieninterne Unternehmensnachfolge im Erbrecht erleichtern. Im vergangenen Juni verabschiedete er die Botschaft zu einer entsprechenden Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB). Die Reform soll zur höheren Stabilität insbesondere von Schweizer KMU beitragen und Arbeitsplätze sichern.

Seit Anfang 2023 sind Änderungen im Erbrecht in Kraft: Erblasserinnen und Erblasser können über einen grösseren Teil ihres Nachlasses frei verfügen. Die Reduktion des Pflichtteils führt auch zu einer grösseren Flexibilität bei der erbrechtlichen Unternehmensnachfolge und erleichtert dadurch die Übertragung eines Unternehmens auf eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger.

Jährlich stehen bis zu 16'000 Unternehmen vor der Frage einer Nachfolgeregelung. Schätzungsweise 3400 sind laut dem Bundesrat wegen der erbrechtlichen Regelung potenziell von Finanzierungsproblemen betroffen.

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