Ständerat stimmt gesetzlicher Grundlage für Swiss-Covid-App zu
Das Wichtigste in Kürze
- Der Ständerat gibt grundsätzlich grünes Licht für die Swiss-Covid-App.
- Er hat die Gesetzesänderung mit 43 zu 1 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen.
- Damit kann die App Ende Juni breit lanciert werden, aktuell läuft eine Pilotphase.
Der Ständerat gibt grundsätzlich grünes Licht für die vom Bund und den beiden ETH entwickelte Swiss-Covid-App. Er hat den entsprechenden Gesetzesentwurf nur geringfügig angepasst.
Damit die Proximity-Tracing-App spätestens Ende Juni breit lanciert werden kann, ist eine dringliche Änderung des Epidemiengesetzes notwendig. Der Bundesrat hat dem Parlament auf dessen Wunsch eine entsprechende Vorlage vorgelegt.
Die Rückverfolgung von Corona-Fällen per App soll unmittelbar nach der Verabschiedung durch die beiden Kammern regulär zum Einsatz kommen. Derzeit läuft eine Pilotphase mit der App.
Kostenlose Tests gefordert
Die kleine Kammer hat am Mittwoch die Gesetzesänderung mit 43 zu 1 Stimmen bei einer Enthaltung gutgeheissen. Diese geht nun mit drei Änderungen an den Nationalrat, der das Geschäft am kommenden Montag behandeln wird.
Der Ständerat hat beschlossen, kostenlose Corona-Tests für Personen zu ermöglichen, die eine Benachrichtigung der Swiss-Covid-App erhalten, weil sie sich zu lange nahe einer infizierten Person aufgehalten haben. Ein entsprechender Antrag von Damian Müller (FDP/LU) wurde mit 36 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Die vorberatende Kommission des Nationalrats empfiehlt ihrem Rat die gleiche Änderung.
Stillschweigend eingefügt hat der Ständerat die Ergänzung, wonach die App nachweislich aus dem veröffentlichten Quellcode erstellt worden sein muss. Zudem soll der Bundesrat die App nicht nur einstellen können, wenn es nicht mehr erforderlich ist, sondern auch, wenn sich das Hilfsmittel sich als ungenügend wirksam erweist. Auch dieser Entscheid fiel diskussionslos.
Offene Fragen diskutiert
Auf weitere Änderungen im Gesetz verzichtete die kleine Kammer. Die vorberatende Kommission appellierte aber im Vorfeld der Session an den Bundesrat, vor der Lancierung einige Unklarheiten auszuräumen.
So soll die Regierung eine Erwerbsausfallentschädigung für Personen prüfen, die sich aufgrund einer Benachrichtigung durch die App freiwillig in Quarantäne begeben.
Gesundheitsminister Alain Berset sagte im Ständerat, dass sich jede Person mit einem positiven Corona-Test in Quarantäne begeben müsse und Erwerbsausfallentschädigung erhalte.
Überwachung ausgeschlossen
Insgesamt zeigte sich Kommissionspräsident Paul Rechsteiner (SP/SG) erfreut, dass der Bundesrat deren Empfehlungen bezüglich Freiwilligkeit, dezentraler Speicherung, Open Source und Diskriminierungsverbot gefolgt ist. Die App ist so konfiguriert, dass nicht gleichzeitig die Tracing-App und GPS aktiviert sein können. Somit werden keine Bewegungsdaten übermittelt. Eine Überwachung ist nicht möglich.
Wegen der Dringlichkeit wurde auf eine Vernehmlassung verzichtet. Rechtsteiner würdigte das rasche Handeln der Regierung und des Parlaments. Zwar könne in einer Krise nicht alles mit aller Gründlichkeit geprüft werden, es sei aber wichtig, dass breit abgestützte Entscheide getroffen würden.