Ständerat will Energie-Anlagen nicht der «Lex Koller» unterstellen
Schweizer Wasserkraftwerke und Atomkraftwerke bleiben von der «Lex Koller» ausgenommen.
Schweizer Wasserkraftwerke, Atomkraftwerke sowie Strom- und Gasnetze sollen nicht der «Lex Koller» unterstellt werden. Der Ständerat ist der Meinung, dass stattdessen die neue Vorlage zum Investitionsprüfgesetz weiterverfolgt werden soll, um kritische ausländische Investoren abzuschrecken. Die kleine Kammer ist am Mittwoch nicht auf eine Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland – «Lex Koller» genannt – eingetreten. Der Entscheid fiel mit 29 zu 12 Stimmen bei 3 Enthaltungen.
Das Geschäft geht damit zurück an den Nationalrat. Eine linke Minderheit wollte dagegen dem Nationalrat folgen, der sich im vergangenen Sommer mit 120 zu 72 Stimmen bei einer Enthaltung für eine Änderung der «Lex Koller» ausgesprochen hatte. Aus ihrer Sicht ist die Vorlage der richtige Weg, um die Versorgungssicherheit als essenzielles Gut zu stärken. Der Verkauf wichtiger Energie-Infrastrukturen ins Ausland solle via «Lex Koller» nach dem Prinzip «nein, ausser» eingeschränkt werden.
Vorstellung des neuen Investitionsprüfgesetzes
Das Plenum folgte aber dem Antrag der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (Urek-S) auf Nichteintreten auf die Vorlage. Kommissionssprecher Pirmin Bischof (Mitte/SO) und andere bürgerliche Rednerinnen und Redner verwiesen auf das Investitionsprüfgesetz. Dieses hat der Bundesrat im Dezember 2023 an das Parlament überwiesen.
Die Vorlage zielt auf Übernahmen, die die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Schweiz gefährden könnten. Ausländische staatlich kontrollierte Investoren unterstünden neu einer Genehmigungspflicht, sofern sie einen kritischen Bereich beträfen wie etwa die Gesundheits-, Telekom- oder Transportinfrastruktur.
Investitionsprüfgesetz: Erlaubt mit Einschränkungen
Auch die Elektrizitätsproduktion, Erdgasleitungen und Stromnetze sind im bundesrätlichen Entwurf als kritische Sektoren definiert. Ausländische Investitionen blieben mit dem Investitionsprüfgesetz grundsätzlich erlaubt. Bei Sicherheitsbedenken könnte der Staat aber intervenieren.
Diese Vorlage sei der richtige Weg, sagte Bischof. Sie definiere sektorenübergreifende Regeln für Übernahmen. Eine separate Lösung für den Energiebereich sei deshalb nicht sinnvoll.