Ständerat

Ständerat will frühere Information über Rayon- und Kontaktverbote

Keystone-SDA
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Bern,

Der Ständerat plant eine Gesetzesanpassung zum besseren Schutz vor Sexualdelikten.

Sexualdelikte
Der heutige Schutz genüge nicht, denn von der Begehung eines Sexualdelikts bis zur rechtskräftigen Verurteilung durch das Bundesgericht vergingen oft Jahre. (Symbolbild) - pixabay

Kinder und Abhängige sollen besser vor Sexualstraftaten geschützt werden. Der Ständerat will deshalb, dass über wegen Sexualdelikten ausgesprochene Kontakt- und Rayonverbote respektive Berufsverbote früher informiert wird als heute.

Er hiess am Dienstag eine Motion von Beat Rieder (Mitte/VS) mit 43 zu 0 Stimmen gut.

Der Vorstoss, der eine Anpassung des Strafregistergesetzes verlangt, geht nun noch an den Nationalrat. Ziel des Vorstosses ist es, das Wiederholen von Sexualdelikten zu erschweren.

Kritische Punkte im aktuellen System

Rieder verlangt, dass Tätigkeits-, Kontakt- oder Rayonverbote schon bekannt werden, wenn ein Täter oder eine Täterin in erster Instanz verurteilt ist. Arbeitgeber müssten sich von Anfang an ein Bild über ihre Angestellten machen können.

Heute sind diese Angaben im Sonderprivatauszug erst ersichtlich, wenn das Urteil rechtskräftig ist.

Der heutige Schutz genüge nicht, denn von der Begehung eines Sexualdelikts bis zur rechtskräftigen Verurteilung durch das Bundesgericht vergingen oft Jahre. Verliere jemand nach einem Übergriff die Stelle, könne er oder sie problemlos in einer anderen Institution eine andere, ähnliche Arbeit finden.

Debatte um Unschuldsvermutung und Opferschutz

Rieder sowie Kommissionssprecher Daniel Jositsch (SP/ZH) räumten ein, man befinde sich hier «im delikaten Konfliktbereich zwischen Unschuldsvermutung und Opferschutz». Aber der Schutz von Kindern gehe vor, die Anpassung stelle keinen allzu starken Eingriff in die Verfahrensrechte des Beschuldigten dar, so Jositsch.

Der Bundesrat lehnt die Motion ab. Er gab zu bedenken, dass Daten über hängige Strafverfahren nicht in die Hände von Privaten gelangen sollten.

Trotz der Unschuldsvermutung bei nicht rechtskräftig Verurteilten könne es unzulässige Vorverurteilungen geben.

Im geltenden Recht stehe in gewissen Konstellationen die Unschuldsvermutung über dem Opferschutz, so der Bundesrat. Wolle man dies ändern, brauche es eine umfassende Analyse. Der Bundesrat versicherte, das Anliegen bei der anstehenden Revision des Strafregistergesetzes zu prüfen.

Kommentare

User #1350 (nicht angemeldet)

Kontakt- und Rayonverbote sind zutiefst unmenschlich und verstossen gegen die allgemeinen Menschenrechte.

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