Im Fall eines Strommangels soll Nacht- und Sonntagsarbeit für Unternehmen erleichtert werden. Der Ständerat hat eine entsprechende Motion angenommen.
Für Gleisarbeiter schon häufig Realität: Nachtarbeit (hier im Sommer 2016 in Bern; Archivbild)
Für Gleisarbeiter schon häufig Realität: Nachtarbeit (hier im Sommer 2016 in Bern; Archivbild) - sda - KEYSTONE/ALESSANDRO DELLA VALLE

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei Strommangel soll Nacht- und Sonntagsarbeit einfacher möglich sein.
  • Das fordert eine Motion von Ständerätin Andrea Gmür-Schönenberger (Mitte).
  • Diese wurde nun von der kleinen Kammer angenommen.
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Schweizer Unternehmen sollen im Fall eines Strommangels ihre Angestellten einfacher in der Nacht und am Sonntag einsetzen können. Dies, um Strom zu sparen und die Arbeit dann zu erledigen, wenn genügend Elektrizität vorhanden ist. Das will der Ständerat.

Mit 22 zu 11 Stimmen bei 9 Enthaltungen hat die kleine Kammer am Dienstag eine Motion der Mitte-Vertreterin Andrea Gmür-Schönenberger mit dieser Forderung angenommen. Der Vorstoss geht nun an den Nationalrat. Die Luzerner Ständerätin will eine zeitlich befristete Anpassung des Arbeitsgesetzes.

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Ständerätin Andrea Gmür-Schönenberger, CVP LU - zvg

Dies im Sinn, dass eine Energiemangellage als «dringendes Bedürfnis für Nacht- oder Sonntagsarbeit» definiert wird. Während einer Energiemangellage könne es für Unternehmen nötig sein, die Arbeiten dann zu erledigen, wenn sonst kein grosser Energieverbrauch vorhanden ist, schrieb Gmür-Schönenberger im Motionstext.

Arbeitsverbot soll nicht unterlaufen werden

Im Rat sagte sie, das Sonntags-Arbeitsverbot solle nicht unterlaufen werden. Ihr sei der Sonntag heilig. Es gehe aber darum, für Unternehmen Planungssicherheit zu schaffen und Arbeitsplätze zu sichern. Darauf wiesen auch Unterstützer der Motion im Ständerat hin. Bei den Unternehmen seien solche Fragen drängend, sagte etwa der Neuenburger FDP-Ständerat Philippe Bauer.

Gegen die Motion sprachen sich die Ständeräte Roberto Zanetti (SP/SO) und Paul Rechsteiner (SP/SG) aus. Mit dem Landesversorgungsgesetz habe der Bundesrat ein Instrument in der Hand, das ihm in speziellen Zeiten Aktionsmöglichkeiten verschaffe. «Es braucht keine zusätzliche Übersteuerung auf dem Buckel der Arbeitnehmenden», sagte Rechsteiner.

Auch der Bundesrat sprach sich gegen die Motion aus. Das Arbeitsgesetz gebe den Betrieben bereits heute einen grossen Spielraum in diesem Bereich. Von Montag bis Samstag könnten die Unternehmen zwischen 6 und 23 Uhr bewilligungsfrei arbeiten.

Kompetenz bei Kantonen sorge für Flexibilität

Wenn beispielsweise wegen Strommangels ausserhalb dieser Zeiten gearbeitet werden müsse, könnten die Kantone in diesem Fall rasch reagieren und Arbeitszeitbewilligungen von bis zu 6 Monaten erteilen. Bundesrat Guy Parmelin sagte im Rat, in einer Mangellage könne der Strom auch nur in Teilen der Schweiz ausfallen.

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Bundesrat Guy Parmelin. - keystone

Deshalb sei es richtig, dass die Kompetenz zur Regelung der Arbeitszeit bei den Kantonen liege. Die nötige Flexibilität sei gegeben. Die Motion sei unnötig.

Ständerätin Andrea Gmür-Schönenberger hielt dem entgegen, die Corona-Krise habe gezeigt, dass es in der Schweiz zu unerwünschten Flickenteppichen kommen könne. Dass die Kantone diesbezüglich individuell entscheiden könnten, sei in diesem Fall nicht empfehlenswert.

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