Der Ständerat fordert, dass verheiratete Paare bei der direkten Bundessteuer den vollen Abzug von Parteispenden pro Kopf geltend machen können.
Ständerat Saal Sitzung
Der Ständerat an einer Sitzung. (Archivbild) - wikimedia

Verheiratete sollen bei der direkten Bundessteuer pro Kopf den vollen Parteispendenabzug geltend machen können. Das verlangt der Ständerat mit einer Motion. Zuwendungen und Mitgliederbeiträge an Parteien können seit 2011 von der direkten Bundessteuer abgezogen werden, und zwar bis zu aktuell 10'400 Franken im Jahr. Verheiratete können den Abzug aber nicht pro Kopf, sondern nur für ihren Haushalt geltend machen.

Der Ständerat will das ändern. Die Motion dazu der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hiess er am Donnerstag mit 31 zu sechs Stimmen und mit drei Enthaltungen gut. Laut Sprecher Werner Salzmann (SVP/BE) ist die WAK-S bereit, über eine Rückwirkung der Forderung zu diskutieren. Die Motion geht an den Nationalrat.

Gegenstimmen aus dem Parlament

Carlo Sommaruga (SP/GE) wehrte sich – auch wegen der angespannten Finanzlage – gegen die Forderung und einen möglichen Abzug von bis zu 20'000 Franken. Er plädierte für einen Abzug für Verheiratete in bisheriger Höhe und für eine Senkung für Alleinstehende. Auch der Bundesrat war gegen die Motion. Das Parlament habe es seinerzeit abgelehnt, höhere Abzüge für Parteispenden für Ehegatten zuzulassen, schrieb er in seiner Stellungnahme.

Ein Grund für ein Nein sei, dass die finanziellen Auswirkungen der Motion unbekannt seien – und auch die Finanzlage sei angespannt. Der Bundesrat ist aber bereit für eine Erhebung bei den Kantonen, um mehr zu erfahren über mögliche Ausfälle durch die Motion. Ausserdem verweist er auf die Pläne für die Individualbesteuerung. Die Botschaft dazu verabschiedete er im Februar.

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