Ständerat will schweizweit bedarfsgerechte Palliative Care
Das Wichtigste in Kürze
- Die Palliativ-Pflege soll schweizweit vereinheitlicht werden.
- Der Ständerat verlangt eine entsprechende gesetzliche Grundlage vom Bundesrat.
Der Ständerat verlangt, dass der Bundesrat die entsprechende gesetzliche Grundlage dafür schafft. Mit den Strukturen im Gesundheitswesen und aufgrund der Demographie sei es heute nicht möglich, die zunehmende Anzahl sterbender Menschen angemessen zu betreuen, sagte Kommissionssprecherin Marina Carobbio Guscetti (SP/TI).
Bei der Pflege am Lebensende gebe es grosse Unterschiede. Neben dem Wohnhort seien auch die finanziellen Mittel ausschlaggebend. Der Ständerat nahm am Dienstag eine entsprechende Motion der Gesundheitskommission des Ständerats (SGK-S) stillschweigend an.
Die Corona-Pandemie zeige, wie wichtig würdiges Sterben sei, sagten mehrere Ratsmitglieder. Es sei nicht zu erwarten gewesen, wie aktuell und wichtig das Thema sein werde.
Definition von Palliative Care-Leistungen gefordert
Geklärt werden sollen vor allem die Definition von Palliative Care-Leistungen, die Tarifierung und Vergütung und die Finanzierung. Der Bundesrat sei bereit, die Arbeiten dafür aufzunehmen, sagte Gesundheitsminister Alain Berset. Auch ein im September erschienener Bericht habe den Handlungsbedarf aufgezeigt.
Die notwendigen Grundlagen und die Umsetzung entsprechender Massnahmen müssten zusammen mit den relevanten Akteuren erarbeitet werden. Bund, Kantone und die involvierten Akteure seien gemeinsam für die Förderung der Palliative Care verantwortlich. Auch die im Bundesgesetz über die Krankenversicherung festgehaltenen Rollen, Aufgaben und Zuständigkeitsbereiche der Akteure seien zu beachten.
Die Motion geht nun in den Nationalrat.