Der Ständerat hat heute Donnerstag über den Uno-Migrationspakt diskutiert. Die Entscheidung ist gefallen: Das Parlament soll Mitsprache erhalten.
Interview mit Aussenminister Ignazio Cassis. - Nau

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat hat vergangene Woche festgelegt, den Pakt vorerst nicht zu unterzeichnen.
  • Das Parlament wird über die Annahme des Uno-Migrationspakts entscheiden.
  • Der Ständerat hat dies heute entschieden.
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Nach langen Diskussionen hat sich der Ständerat heute festgelegt: Das Parlament wird über die Annahme des Uno-Migrationspakts bestimmen. Das entschied die Kleine Kammer mit 25 zu 15 Stimmen. Eigentlich wollte der Bundesrat selbst darüber entscheiden. Solche Verträge zu unterschreiben, liege in der Kompetenz der Exekutive, sagte Bundesrat Ignazio Cassis vor der Abstimmung.

Für ihn ist dies damit eine klare Niederlage. «Es gibt gute Gründe für den Pakt und gute dagegen. Für uns überwiegen aber die Vorteile klar die Nachteile», erklärt er die Sicht des Bundesrats. Der Beschluss des Ständerats zeige, dass es «offenbar ein sehr empfindliches Thema für die Bevölkerung» sei.

Das bedeutet aber auch, dass die Forderung der SVP abgelehnt wurde. Die Partei wollte bereits heute den Entscheid erzwingen, auf die Annahme des Pakts definitiv zu verzichten.

Gemeinsame Grundsätze im Umgang mit Migration

Der Migrationspakt der Uno legt Grundsätze im Umgang mit Migranten fest. Die Staaten bekräftigen mit einer Zustimmung ihren politischen Willen, die globalen Herausforderungen der Migration gemeinsam anzugehen. Der Pakt enthält Leitprinzipien, Ziele und mögliche Umsetzungsinstrumente. Unter anderem geht es dabei um Hilfe vor Ort, Bekämpfung des Menschenhandels und Menschenschmuggels, sichere Grenzen, Beachtung der Menschenrechte, Rückführung und Reintegration sowie nachhaltige Integration.

Position des Bundesrates

Gemäss dem Bundesrat erfüllt die Schweiz diese Empfehlungen bereits. Zudem seien die Behauptungen der Gegner, dass der Pakt Migration fördere und zu offenen Grenzen führe, falsch. Nur in einem Punkt weicht das Schweizerische Recht laut dem Bundesrat von den Empfehlungen des Migrationspaktes ab: In der Schweiz ist Ausschaffungshaft für Minderjährige ab 15 Jahren möglich, der Pakt empfiehlt, davon abzusehen. Dies sei aber kein Grund, diesem nicht zuzustimmen.

Der Uno-Migrationspakt wird an einer Konferenz vom 10. bis 11. Dezember im marokkanischen Marrakesch verabschiedet – ohne Teilnahme der Schweiz. Das entschied der Bundesrat letzte Woche, weil er die Debatte im Parlament abwarten wollte.

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