Ständerat will Zugriff auf soziale Netzwerke erleichtern
Das Wichtigste in Kürze
- Soziale Netzwerke sollen eine Vertretung oder ein Zustelldomizil in der Schweiz angeben müssen.
- Dies soll den Behörden bei Strafverfahren dienen.
- Der Ständerat hat der Motion aus der Rechtskommission zugestimmt.
Der Ständerat will soziale Netzwerke stärker in die Pflicht nehmen. Sie sollen künftig eine Vertretung oder ein Zustelldomizil in der Schweiz angeben müssen. Dies soll den Strafverfolgungsbehörden die Arbeit erleichtern. Der Ständerat hat am Dienstag einer entsprechenden Motion seiner Rechtskommission stillschweigend zugestimmt.
Die Stelle in der Schweiz soll nach dem Willen der Kommission als Ansprechpartner für die Schweizer Behörden dienen und Konsumenten Beanstandungen erleichtern. Weiter verlangt die Kommission, dass sich der Bundesrat auf internationaler Ebene für eine bessere Rechtsdurchsetzung im Internet einsetzt.
Vertretungen sollen Rechtshilfegesuche ablösen
Hintergrund der Motion ist eine inzwischen zurückgezogene parlamentarische Initiative von Christian Levrat (SP/FR). Ihm ging es darum, den Behörden den Zugriff auf Userdaten im Rahmen von Strafverfahren zu erleichtern. Dank der Vertretung in der Schweiz soll ein internationales Rechtshilfegesuch überflüssig werden.
Als nächstes ist nun der Nationalrat am Zug.