Ständeratskommission bejaht Vorgehen bei Mindeststeuer-Umsetzung
Bei der Ständeratskommission kam die Umsetzung der Mindeststeuer für Grosskonzerne gut an. Der Vorschlag kam vom Bundesrat und soll ab 2024 umgesetzt werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Mindeststeuer für Grosskonzerne kam bei der Ständeratskommission gut an.
- Ab 2024 soll die zweite Säule der OECD-Steuerreform umgesetzt werden.
Die vom Bundesrat vorgeschlagene Umsetzung der globalen Mindeststeuer für grosse Konzerne ist von in der zuständigen Ständeratskommission weitestgehend gut angekommen. Sowohl das etappenweise Vorgehen als auch die inhaltliche Ausrichtung stiessen auf Anklang.
In der Gesamtabstimmung unterstützte die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats mit 12 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung. Dies teilte die Parlamentsdienste am Freitag mit. Auf deren Basis soll ab 2024 die zweite Säule der OECD-Steuerreform in der Schweiz umgesetzt werden. Ein erster Entwurf der Ausführungsbestimmungen befindet sich aktuell in der Vernehmlassung.
Die zweite Säule der Steuerreform sieht eine Mindestbesteuerung von 15 Prozent für alle Unternehmen mit einem Umsatz über 750 Millionen Euro im Jahr vor. Die WAK-S schreibt, «dass die Übernahme dieser Regel im Interesse der Schweiz und ohne Alternative ist».
Die konkreten Auswirkungen der Reform auf die einzelnen Kantone sind noch schwer abzuschätzen. Klar ist, dass Hochsteuerkantone im Vergleich zu Niedersteuerkantonen attraktiver werden. Unterschiede zwischen den Kantonen bleiben jedoch bestehen. Für Kantone mit tiefen Steuersätzen und grossen Unternehmen werden Mehreinnahmen entstehen.
Die Kommission ist der Meinung, dass die Mehreinnahmen grösstenteils bei den betroffenen Kantonen zu belassen sind. Damit können diese Massnahmen zur Erhaltung ihrer Standortattraktivität ergreifen. Mit 9 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen unterstützt die WAK-S die vom der Regierung vorgeschlagene Aufteilung. Wonach die Kantone drei Viertel und der Bund den restlichen Viertel der zu erwartenden Mehreinnahmen erhielten.
Rund 2000 Unternehmen sind betroffen
Eine Minderheit beantragt gemäss Mitteilung, den Verteilschlüssel der direkten Bundessteuer und somit einen Bundesanteil von 78,8 Prozent vorzusehen. Sie befürchtet, dass die Reform die steuerliche Disparität zwischen den Kantonen verstärken werde. Mit dem höheren Bundesanteil könnten mehr Kantone von den Mehreinnahmen profitieren.
Die Ständeratskommission betont, dass sie in allen geplanten Umsetzungsschritten der Reform konsultiert werden wolle. Ab frühestens 2026 soll ein Gesetz die Verordnung ablösen.
Betroffen von der Reform werden laut dem Bundesrat rund 2000 Unternehmen. Nicht unter die neue Regelung fallen 600'000 kleinere und rein national tätige Unternehmen. Das Parlament wird die Vorlage noch in diesem Jahr beraten. Im Juni 2023 ist dann das Stimmvolk an der Reihe.