Die Finanzkommission des Ständerats empfiehlt die Genehmigung der Nachtragskredite. Darunter fällt der Schutzschirm für die Eventbranche.
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Mit der Verrechnungssteuer-Reform sollen Bund, Kantone und Unternehmen Zinskosten einsparen. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Weitere 2,6 Mia. CHF sollen in vier verschiedenen Bereichen zur Verfügung gestellt werden.
  • Die Finanzkommission des Ständerats spricht sich für die Genehmigung dieses Betrags aus.
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Die Finanzkommission des Ständerats spricht sich für die Genehmigung der Nachtragskredite im Umfang von 2,6 Milliarden Franken und die Nachmeldungen von 614 Millionen Franken aus. Die Kommission empfehle die Genehmigung der Kredite einstimmig, teilten die Parlamentsdienste am Mittwoch mit.

Die Nachmeldung betreffen vier Massnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Krise: den Beitrag an die globale Initiative «Access to Covid-19 Tools Accelerator», die Beschaffung von Medikamenten gegen Covid-19, Finanzhilfen im Kulturbereich. Und den Bundesanteil für den Schutzschirm der Eventbranche.

Weiter empfiehlt die FK-S beim Schutzschirm: die maximale Beteiligung der öffentlichen Hand an unterstützten Veranstaltungsunternehmen auf 50 Prozent anzuheben. Sowie die vom Veranstalter zu tragende Franchise zu streichen. Der Selbstbehalt solle zudem von 20 Prozent auf 10 Prozent reduziert werden.

Regelung gilt ab dem 1. Juni

Um die Durchführung von Anlässen mit überkantonaler Bedeutung zu unterstützen, hat das Parlament in der Frühlingsession mit einem neuen Artikel im Covid-19-Gesetz einen Schutzschirm für die Veranstaltungsbranche eingeführt. Damit können Publikumsanlässe bewilligt werden, noch bevor klar ist, ob die epidemiologische Lage eine Durchführung erlaubt.

Das Gesetz sieht vor: dass Veranstalter pro Veranstaltung von den ungedeckten Kosten eine Franchise von 30'000 Franken und vom verbleibenden Betrag einen Selbstbehalt von 20 Prozent übernehmen müssen.

Sofern die Kantone die Hälfte der ungedeckten Kosten übernehmen, zahlt der Bund die andere Hälfte. Die Regelung gilt für Veranstaltungen zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 30. April 2022.

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