Ständeratskommission will Pestizideinsatz drastisch reduzieren
Die Wirtschaftskommission des Ständerats will den Pestizideinsatz drastisch reduzieren. Zwei hängige Initiativen gehen ihr aber zu weit.
Das Wichtigste in Kürze
- Die mit dem Einsatz von Pestiziden verbundenen Risiken sollen gesenkt werden.
- Deshalb will die Wirtschaftskommission des Ständerats ein Reduktionsziel umsetzen.
- In der Herbstsession wird voraussichtlich über den Gesetzesentwurf diskutiert.
Die Risiken durch den Einsatz von Pestiziden sollen gesenkt werden. Die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK) will zu diesem Zweck ein Reduktionsziel im Gesetz verankern. Sie hat ihre Vorlage nach der Vernehmlassung noch verschärft. Insbesondere ergänzte sie aus ihrer Sicht «wichtige Anliegen zum Gewässerschutz» in der Vorlage.
In der Gesamtabstimmung verabschiedete die Kommission den Entwurf einstimmig zuhanden des Ständerats, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Die kleine Kammer wird voraussichtlich an der Herbstsession über den Gesetzesentwurf diskutieren.
Die Vorlage zur Reduktion des Risikos beim Einsatz von Pestiziden ist formell kein Gegenvorschlag zur Trinkwasser- und zur Pestizidverbotsinitiative, aber trotzdem eine Reaktion darauf. Die WAK wolle sich den Weg offenhalten, die agrarpolitischen Massnahmen des Bundes gezielt ergänzen zu können. Solche hat der Bundesrat im Rahmen der Botschaft zur Agrarpolitik ab 2022 angekündigt.
Initiativen gehen Kommission zu weit
Die beiden hängigen Volksinitiativen gehen der WAK zu weit. Die Kommission verabschiedete ebenfalls am Freitag zwei ablehnende Abstimmungsempfehlungen – mit 8 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung (Trinkwasser) respektive mit 8 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung (Pestizidverbot).
Die Pestizidverbotsinitiative verlangt ein Verbot synthetischer Pestizide. Die Trinkwasserinitiative setzt beim Geld an: Nur noch jene Bauern sollen Subventionen erhalten, die auf den Einsatz von Pestiziden, vorbeugend oder systematisch verabreichte Antibiotika und zugekauftes Futter verzichten.
Die positiven Rückmeldungen zu ihrer eigenen Vorlage zur Reduktion von Pestizideinsätzen gebe der Kommission die Gewissheit, dass «griffige Massnahmen zum Schutz und zur Verbesserung der Wasserqualität, der Gesundheit von Mensch und Tier sowie der Umwelt» zu ergreifen seien, heisst es in der Mitteilung.
Kommission will Biozid-Risiken senken
Aus Sicht der Kommission ist es der Politik bisher nicht gelungen, die Bevölkerung davon zu überzeugen, dass die Herausforderungen «ernst genommen und mit der nötigen Sorgfalt angegangen» werden. Mit ihrer Vorlage möchte sie ein deutliches Signal senden, schrieb die Kommission bereits im Bericht zur Vernehmlassung.
Gemäss ihrem Vorschlag sollen die mit dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verbundenen Risiken für Oberflächengewässer, naturnahe Lebensräume und als Trinkwasser genutztes Grundwasser bis 2027 um 50 Prozent reduziert werden. Dies gegenüber dem Mittel der Jahre 2012 bis 2015.
Senken will die Kommission auch die Risiken, die mit dem Einsatz von Biozidprodukten verbunden sind. Die Regelung schliesst somit neben dem Pestizideinsatz der Landwirtschaft auch jenen der öffentlichen Hand und Privater ein.
Für die Massnahmen sollen die Branchen- und Produzentenorganisationen sowie weitere Organisationen verantwortlich sein. Der Bund soll sie dabei nur subsidiär unterstützen, beispielsweise mit Direktzahlungsanreizen an die Produzenten. Die Branchenorganisationen sollen dem Bund aber regelmässig Bericht über die Wirkung der Massnahmen erstatten müssen.
Gewässerschutz soll verstärkt werden
Neu will die Kommission im Landwirtschaftsgesetz festschreiben, dass der Bundesrat im Fall unannehmbarer Risiken einen über 2027 hinausgehenden Absenkpfad festlegen soll.
Weiter will die WAK präzisieren, dass der Bundesrat unter anderem auch Lenkungsabgaben einführen kann, wenn die vorgegebenen Reduktionsziele nicht erreicht werden. Beide Entscheide fielen mit 8 zu 4 Stimmen.
Auch der Gewässerschutz soll verstärkt werden. Die Ständeratskommission schlägt einstimmig einen Zusatz vor, wonach eine Zulassung eines Pestizideinsatzes überprüft werden muss, wenn in Gewässern, die der Trinkwassernutzung dienen, oder in Oberflächengewässern Grenzwerte für Pflanzenschutzmittel oder Biozidprodukte wiederholt und verbreitet überschritten werden.