Ständeratskommission will Privileg für Firmenjuristen einengen
Die Rechtskommission des Ständerats entscheidet: Unternehmensjuristen sollen ein Mitwirkungsverweigerungsrecht erhalten – mit engerem Anwendungsbereich.
Das Wichtigste in Kürze
- Unternehmensjuristen sollen künftig in Strafverfahren nicht mitwirken müssen.
- Das hat die Rechtskommission des Ständerats beschlossen.
- Sie will allerdings den Anwendungsbereich strikter eingrenzen als der Bundesrat.
Unternehmensjuristen sollen unter bestimmten Bedingungen die Zusammenarbeit mit Gerichten verweigern können. Die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) will dabei den Anwendungsbereich aber stärker eingrenzen als der Bundesrat.
Die Kommission teilte nach der Detailberatung der Revision der Zivilprozessordnung am Dienstag mit: Sie ergänzte den bundesrätlichen Vorschlag zum sogenannten Mitwirkungsverweigerungsrecht mit zwei Kriterien.
Demnach sollen von dem Recht in einem Verfahren zwar beide Parteien, aber nur die sogenannten Handelsgesellschaften Gebrauch machen können. Die Kommission nahm zudem das anwendbare Verfahren und die Kostenübernahme bei Streitigkeiten in die Vorlage auf.
Beschwerdefrist soll nicht verlängert werden
Nach mehreren parlamentarischen Vorstössen will der Bundesrat Unternehmensjuristinnen und -juristen das Mitwirkungsverweigerungsrecht einräumen. Mit diesem müssen sie in Strafverfahren nicht mitwirken. Mit der Regelung will er sicherstellen, dass die im Ausland tätigen Schweizer Unternehmen über dieselben Verfahrensgarantien verfügen wie die Firmen vor Ort. Allen voran in den USA.
Im Bereich der familienrechtlichen Streitigkeiten war die Kommission gespalten bei der Frage der angemessenen Dauer von Beschwerdefristen. Sie will die zehntägige Frist im summarischen Verfahren mit 6 zu 6 Stimmen und dem Stichentscheid des Präsidenten Beat Rieder nicht auf dreissig Tage verlängern.
Eine Minderheit war der Meinung, dass die Parteien mit einer Verlängerung der Frist ihre Rechte besser geltend machen könnten. Es handle sich um Entscheide mit grosser Tragweite. Zudem würden die Gerichtsferien in diesen Verfahren nicht berücksichtigt.
Ständerat berät Geschäft voraussichtlich in Sommersession
Um die Dauer von Verfahren zu verkürzen, macht die Kommission insbesondere drei Vorschläge. Sie will ausdrücklich festhalten, dass überlange Eingaben für unzulässig erklärt werden können. Weiter hält es die Kommission für zulässig, dass Entscheide gegebenenfalls nur die wesentlichen Entscheidgründe tatsächlicher und rechtlicher Art enthalten können.
Schliesslich beschloss die Kommission einstimmig, die Frist der Parteien für Stellungnahmen zu Eingaben der Gegenpartei auf zehn Tage festzulegen. Falls das Gericht keine solche Frist ansetzt. Damit soll die Praxis des Bundesgerichts festgehalten werden.
Die Kommission nahm die Vorlage in der Gesamtabstimmung einstimmig an. Diese soll die Praxistauglichkeit der Zivilprozessordnung verbessern. Der Ständerat wird das Geschäft voraussichtlich in der Sommersession beraten.