Ständeratskommission will strengere Auflagen für E-Voting
50 Prozent des kantonalen Elektorats sind zur elektronischen Stimmabgabe zugelassen. Dies soll auf 30 Prozent reduziert werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Für den Testbetrieb von E-Voting sollen strengere Auflagen gelten.
- 30 statt 50 Prozent des kantonalen Elektorats sollen im Testbetrieb zugelassen werden.
Für den Testbetrieb von E-Voting sollen strengere Auflagen gelten. Das will die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK). Sie hat einer parlamentarischen Initiative von Damian Müller (FDP/LU) zugestimmt.
Die SPK gab der Initiative mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung Folge, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Ist die Schwesterkommission des Nationalrates einverstanden, kann ein Erlass zur Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte ausgearbeitet werden.
30 statt 50 Prozent
Müller fordert, dass im Testbetrieb von E-Voting höchstens 30 Prozent des kantonalen Elektorats zur elektronischen Stimmabgabe zugelassen werden. Heute ist eine Limite von 50 Prozent vorgesehen. Das gehe weit über einen Testbetrieb hinaus, argumentiert Müller.
Weiter sollen die Kantone, die E-Voting nutzen, statistische Plausibilitätskontrollen durchführen müssen. Weichen beispielsweise die E-Voting-Abstimmungsresultate von jenen der anderen Abstimmungskanäle um mehr als 20 Prozent ab, soll diese Auffälligkeit abgeklärt werden müssen.
Ausserdem sollen schweizweit mindestens zwei E-Voting-Systeme im Einsatz stehen, und maximal zwei Drittel der Kantone sollen E-Voting im Testbetrieb einführen dürfen. Mit diesen Vorgaben könnte die Sicherheit massgeblich erhöht werden, schreibt Müller in seinem Vorstoss. Das mache ein Verbot von E-Voting, wie es gewisse Kreise forderten, überflüssig.