E-Auto-Steuer: SP mit Vorbehalt dafür, SVP ganz dagegen
Der Bund möchte eine E-Auto-Steuer einführen. Ganz so beliebt ist das Vorhaben in Politik und Wirtschaft nicht, wie sich herausstellt.
Das Wichtigste in Kürze
- Ab 2024 sollen Elektroautos mit vier Prozent Automobilsteuer belegt werden.
- Die Parteien sind alle mehr oder weniger dafür, mit Ausnahme der SVP.
- Die Wirtschaftsverbände hingegen lehnen den Vorschlag ab, weil es der E-Mobilität schade.
Wie für andere Fahrzeuge soll für Elektroautos ab 2024 die Automobilsteuer von vier Prozent fällig werden. Die Parteien unterstützen ein Ende der bisherigen Steuerbefreiung, aber nicht alle gleich.
Die SVP fährt ihren eigenen Kurs: Statt die Elektrofahrzeuge der Steuerpflicht zu unterstellen, fordert sie gleich die Abschaffung der Automobilsteuer für alle Fahrzeuge.
Einsparungspotenzial hingegen sieht die Partei bei Asylkosten, Entwicklungshilfe und namentlich der «ausufernden Ukraine-Hilfe». Die Finanzierung der Strasseninfrastruktur sei durch die gezielte Verwendung der Mineralölsteuer vollumfänglich sichergestellt.
SP will Geld aus E-Auto-Steuer umleiten
Die SP stellt sich mit Vorbehalt hinter die Vorlage. Mit der E-Auto-Steuer liessen sich die Steuerausfälle beim Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) stoppen. Von einer Schwächung des Wachstums bei der Elektromobilität geht die Partei nicht aus.
Die Erträge aus der E-Auto-Steuer will die SP allerdings nicht für die Nationalstrassen einsetzen, sondern für das Agglomerationsprogramm. Dass die Mittel in Autobahnen fliessen sollen, welche ausschliesslich mehr Verkehrs- und Umweltbelastung verursachen, sei höchst kontraproduktiv, schreibt die Partei.
Die Autobesteuerung sollte sowieso grundsätzlich auf ökologische Aspekte ausgerichtet sein. So würden für ökologischere Fahrzeuge weniger Steuern fällig, für grosse und schwere höhere.
FDP & Mitte komplett einverstanden
Die FDP unterstützt die Pläne ihrer Bundesrätin Karin Keller-Sutter. Alle Fahrzeuge müssten zur Finanzierung der Strasseninfrastruktur beitragen, so die Partei. Sie ist auch mit der als Kompensation vorgesehen temporären Einlagenkürzung von zehn Prozent aus der Mineralölsteuer in den NAF einverstanden.
Mit der Aufhebung der Steuerbefreiung fliessen 2,1 bis 3 Milliarden Franken mehr in die Bundeskasse, schreibt die Mitte. 2022 betrug der Anteil der Elektrofahrzeuge 2022 bereits knapp 17 Prozent. Der Bundesrat geht von einer weiteren Zunahme auf 70 bis 94 Prozent bis 2030 aus. Der Steuererlass ist gemäss der Mitte als Fördermassnahme deshalb nicht mehr nötig.
Für die Förderung der Elektromobilität ist die Steuerbefreiung und damit eine Subventionierung praktisch unerheblich, so die Grünen. Zudem stehe die Vergünstigung von Autos im Gegensatz zur Tariferhöhung im öffentlichen Verkehr. Hingegen sei die Tatsache, dass die Gelder aus der E-Auto-Steuer in den Strassenausbau fliessen würden, ein Fehlanreiz.
Die Grünliberalen teilen die Ansicht des Finanzdepartements, dass mit der Zunahme der Elektromobilität auch die Steuerausfälle steigen. Diese Zunahme sei aber als Beitrag zur Dekarbonisierung ausdrücklich zu begrüssen. Sie habe sich jedoch in letzter Zeit abgeschwächt. Die Aufhebung der Steuerbefreiung als einzige Schweizer Massnahme zugunsten der Elektromobilität wäre darum zum jetzigen Zeitpunkt falsch.
Wirtschaft schlägt schrittweise Einführung ein
Der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse führt das ab 2024 drohende strukturellen Defizit beim Bund ins Feld. Das würde Steuerprivilegien eigentlich verbieten. Andererseits gebe es ein grosses öffentliches Interesse an der Dekarbonisierung.
Damit die Elektromobilität weiter wächst, braucht es gemäss dem Verband einen Kompromiss: Die Steuerbefreiung soll erst 2026 verschwinden und nicht 2024.
Alle Verkehrsteilnehmer sollten antriebsneutral zur Finanzierung beitragen, macht der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) zwar geltend. Die sofortige Abschaffung der Steuerbefreiung hätte aber einen starken Kostenanstieg für die Autoimporteure zur Folge.
Der Gewerbeverband schlägt deshalb die degressive Abschaffung vor: Der volle Satz der Automobilsteuer von vier Prozent soll erst ab 2028 gelten. Zudem lehnt der SGV die Verwendung von Erlösen aus der Mineralölsteuer für etwas anderes als Strassen ab. Und damit auch die temporäre Kürzung der Einzahlungen aus dieser Quelle in den NAF.
Für den Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) ist die Steuerbefreiung eine nicht zielführende Förderung des motorisierten Individualverkehrs. Elektroautos würden gegenüber dem öffentlichen sowie dem Velo- und Fuss-Verkehr bei Umweltbelastung, Energie- und Ressourcenverschleiss deutlich schlechter abschneiden.