Strafbarkeit von Cybergrooming bleibt in den Räten umstritten

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Bern,

National- und Ständerat sind sich weiterhin uneinig, wie mit dem sogenannten Cybergrooming umgegangen werden soll.

Im Parlament ist umstritten, ob das Anbahnen von sexuellen Kontakten mit Kindern - etwa über das Handy - unter Strafe gestellt werden soll. Der Ständerat ist dagegen, der Nationalrat dafür. (Archivbild)
Im Parlament ist umstritten, ob das Anbahnen von sexuellen Kontakten mit Kindern - etwa über das Handy - unter Strafe gestellt werden soll. Der Ständerat ist dagegen, der Nationalrat dafür. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Räte sind sich weiterhin uneinig, wie mit Cybergrooming umgegangen werden soll.
  • Der Ständerat möchte das Anbahnen sexueller Kontakte mit unter 16-Jährigen nicht bestrafen
  • Dies hat er bei der Bereinigung des modernisierten Sexualstrafrechts bekräftigt.

Der Ständerat möchte das Anbahnen von sexuellen Kontakten mit unter 16-Jährigen nicht unter Strafe stellen. Das hat er bei der Bereinigung des modernisierten Sexualstrafrechts bekräftigt.

Damit sind sich die Räte weiterhin nicht einig, wie mit dem so genannten Cybergrooming umgegangen werden soll. Der Nationalrat entschied vergangene Woche stillschweigend, Cybergrooming unter Strafe zu stellen.

Kommissionspräsident Carlo Sommaruga (SP/GE) begründete am Montag die erneute Ablehnung des Ständerats mit Abgrenzungsproblemen. Auch reiche der heutige gesetzliche Rahmen aus, um derartige Taten zu ahnden. Nun ist wieder der Nationalrat am Zug.

Auf den Kern der Vorlage, eine neue Definition des Tatbestandes der Vergewaltigung, einigten sich die Räte bereits zuvor. Demzufolge bleibt es zwar beim «Nein heisst Nein». Aber wenn ein Opfer wegen eines Schockzustandes oder Freezing seine Ablehnung nicht äussert, wird dies ebenfalls als «Nein» gewertet.

Uneinigkeit bei Präventionsprogrammen

Ebenfalls umstritten ist, ob Sexualtäterinnen und -täter zu Präventions- und Lernprogrammen verpflichtet werden. Während der Ständerat eine Kann-Formulierung und einen richterlichen Entscheid in jedem Fall bevorzugt, will der Nationalrat eine grundsätzliche Pflicht. Ausnahmen will er nur in Einzelfällen zulassen.

Die grosse Kammer ist nun noch einmal am Zug. Gibt es nach dieser letzten Beratungsrunde keinen Konsens, muss sich eine Einigungskonferenz mit den noch offenen Fragen befassen.

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