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Strommangellage: Bundesrat passt Massnahmen an

Keystone-SDA
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Bern,

Kommt es zu einem Strommangel, bleibt Tempo 120 auf Autobahnen. In Büro- und Wohnräumen kann dann höchstens auf 20 Grad geheizt werden.

Autobahn Solarenergie Nationalrat
Eine Autobahn in der Schweiz. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat hat die Massnahmen für den Fall einer Strommangellage angepasst.
  • Die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen wird nicht auf 100 km/h beschränkt.
  • In Wohn- und Büroräumen gilt eine einheitliche Höchsttemperatur von 20 Grad.

Im Fall eines Strommangels wird die Höchstgeschwindigkeit auf Schweizer Autobahnen nicht auf 100 km/h beschränkt. Für das Heizen von Wohn- und Büroräumen gilt eine einheitliche Höchsttemperatur von 20 Grad. Dies hat der Bundesrat nach der Vernehmlassung entschieden.

Die Landesregierung passte an ihrer Sitzung am Freitag die entsprechenden Verordnungsentwürfe an, wie er mitteilte. Grundlage waren die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Thema.

Zu viel Kritik an Massnahmen in Strassenverkehr

Der Spareffekt einer tieferen Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen wäre nur minimal gewesen, begründete der Bundesrat den entsprechenden Entscheid. Dies, weil der Anteil an Elektroautos bislang nicht sehr gross sei. Aus umweltpolitischen Überlegungen verzichte man zudem auf die ursprünglich vorgesehene Einschränkung der Elektromobilität, sollte eine Mangellage eintreten.

Letzterer Punkt war in der Vernehmlassung von links bis rechts auf Ablehnung gestossen. FDP und SVP stellten sich auch gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung.

Verbot von Wellness-Anlagen statt 18° C Innentemperatur

Ganz vom Tisch ist eine tiefere Höchstgeschwindigkeit nicht. Der Bundesrat behält sich vor, die Massnahme anzuwenden, sollte es gleichzeitig einen Strom- und einen Treibstoffmangel geben.

Neu würde in der dritten Stufe auch der Betrieb von Wellness-Anlagen verboten. Dass dies ursprünglich nicht vorgesehen war, während Private ihre Wohnungen nur noch auf 18 Grad hätten heizen dürfen, war in der Vernehmlassung auf heftige Kritik gestossen.

Dagegen verzichtet der Bundesrat auf ein Verbot des Hochfrequenzhandels bei Börsengeschäften. Dabei geht es um den Börsenhandel mittels Hochleistungscomputern.

Kein Gehör für Grundsatzkritik

Eine Kontingentierung träfe etwa 34'000 Grossverbraucher mit einem Jahresverbrauch von mindestens 100 Megawattstunden. Diese machen knapp die Hälfte des Stromverbrauchs der Schweiz aus. Ausnahmeregelungen in diesem Bereich steht der Bundesrat kritisch gegenüber. Denn diese würden aus seiner Sicht andere Grossverbraucher und Branchen stärker belasten und könnten zu Wettbewerbsverzerrungen führen.

Auf Grundsatzkritik am Strom-Notfallplan ging der Bundesrat bei der Überarbeitung der Verordnungsentwürfe nicht ein.

Denn zufrieden waren Parteien und Kantone zwar mit dem in Kaskaden aufgebauten System, das dem Bundesrat erlaubt, flexibel auf die jeweils vorliegende Situation zu reagieren. Stark kritisiert wurde jedoch die Anzahl der Vorschriften und deren Nachvollziehbarkeit. Die Liste wirke willkürlich, lautete der Vorwurf.

Telekommunikation stark eingeschränkt

So hatte etwa die Konferenz der kantonalen Energiedirektorinnen und -direktoren (EnDK) gefordert, die Massnahmen sollten sich auf ein paar klare, eingängige Vorschriften mit der grössten Wirkung beschränken.

Haben Sie Angst vor einer Strommangellage?

Die kantonalen Polizei- und Justizdirektorinnen und -direktoren (KKJPD), die in einer Notlage für die Durchsetzung der Verbote verantwortlich wären, sprachen sich sogar ganz gegen Verbote für Private aus. Für eine entsprechende Kontrolle stünden keine Ressourcen zur Verfügung – auch nicht für Stichproben.

Die SVP hatte die Verordnungsentwürfe Mitte Dezember «zur vollständigen Überarbeitung» zurückgewiesen. Als grössten Mangel sah sie an, dass im Ernstfall die Telekommunikation stark eingeschränkt sein könnte. Diese sei jedoch Grundlage fast aller Dienstleistungen.

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