Susanne Vincenz will nun doch nicht FDP-Chefin sein
Viele hätten Susanne Vincenz-Stauffacher das FDP-Präsidium zugetraut – auch sie selbst. Dem Milizsystem zuliebe verzichtet sie nun dennoch auf das Amt.
Das Wichtigste in Kürze
- Die FDP will in Zukunft wieder geschlossener auftreten.
- Die Frage um das Präsidium bleibt aber weiterhin ungeklärt.
- Susanne Vincenz-Stauffacher verzichtet nun doch auf das Amt.
Die FDP hat turbulente Monate hinter sich. Die Partei ist in zentralen Fragen gespalten und ihre Mitglieder streiten sich öffentlich. Die Nachfolge-Regelung von Petra Gössi wird dadurch nicht einfacher. Doch Susanne Vincenz-Stauffacher hätte das «eher beflügelt».
«Es hätte mich gereizt, diese Gräben, die sich aufgetan haben, zuzuschütten», so die 54-Jährige im Interview mit dem «Tagblatt». Viele im eigenen Lager hätten ihr das Amt zugetraut. Auch für Vincenz selbst sprach vieles dafür und nur wenig dagegen. Trotzdem verzichtet die Präsidentin der FDP Frauen nun auf das Amt.
Doch warum? «Für mich stimmt das Gleichgewicht momentan sehr. Ich arbeite gerne als Anwältin, wo ich auf einen breiten Erfahrungsschatz zurückgreifen kann. Auch meine Tätigkeiten als Ombudsfrau und Präsidentin der Stiftung Opferhilfe machen Freude.»
Die Gefahr, Politik im Elfenbeinturm zu betreiben, sei damit gebannt. «Mit dem Präsidialamt wäre dieses Gleichgewicht ins Wanken geraten», so Vincenz.
In Zukunft geschlossener auftreten
Vincenz ist sicher, sass die Partei in Zukunft geschlossener auftreten wird. «Alle haben gemerkt, dass es so nicht geht. Wir müssen es wieder schaffen, die verschiedenen Meinungen als Stärke zu sehen und nicht als Schwäche.» Es brauche eine Kultur, wie man mit Verschiedenheiten umgeht.
Wer steigt denn nun in den Ring um den Posten? «Da gibt es verschiedene geeignete Personen», sagt Vincenz. Aktuell sei es aber noch zu früh, sich zu einzelnen Personen zu äussern.
Gehandelt werden etwa die Waadtländerin Jacqueline de Quattro, der Ostschweizer Marcel Dobler, der Luzerner Damian Müller sowie der Aargauer Thierry Burkart.