SVP-Bundesrichter von eigener Fraktion abgeschossen

Benedikt Theiler
Benedikt Theiler

Bern,

Die SVP-Fraktion stellt sich gegen den eigenen Bundesrichter Yves Donzallaz. Man habe sich «zu weit voneinander entfernt», erklärt Nationalrat Gregor Rutz.

yves donzallaz
SVP-Bundesrichter Yves Donzallaz rechnet mit seiner Partei ab. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die SVP stellt sich wegen Differenzen gegen den eigenen Bundesrichter.
  • Die Fraktion hat Yves Donzallaz nicht zur Wiederwahl empfohlen.

Die SVP schiesst ihren eigenen Bundesrichter ab. Die Partei-Fraktion empfiehlt dem Parlament die Abwahl des obersten Richters Yves Donzallaz.

Dieser Vorgang sei einzigartig in der jüngeren Geschichte der Schweiz, schreibt der «Tagesanzeiger». Die Wertvorstellungen von Donzallaz und der Partei hätten sich «zu weit voneinander entfernt», so SVP-Nationalrat Gregor Rutz gegenüber dem Blatt. Der Entscheid gegen Donzallaz sei von den anwesenden National- und Ständeräte mit einer «knappen Mehrheit» gefällt worden. Es sei die «Verantwortung der Partei», korrigierend einzugreifen.

gregor rutz
SVP-Nationalrat Gregor Rutz findet die Verwendung von Gebührengeldern für Umbauten «nicht statthaft». - Keystone

2008 war Donzallaz auf Vorschlag der SVP ans oberste Gericht gewählt worden. Der 58-jährige Walliser muss sich am 23. September der Gesamterneuerungswahl durch die Vereinigte Bundesversammlung stellen. Die Gerichtskommission der Räte hat hingegen sämtliche 37 kandidierenden Bundesrichter zur Wiederwahl empfohlen.

Fraktion hatte Donzallaz nach Bern aufgeboten

Die Fraktion hatte den eigenen Bundesrichter zuvor zu einer Anhörung nach Bern aufgeboten. Dort hätte er vor versammelter Fraktion eine Art Offenbarungseid auf die politische Grundhaltung der Partei ablegen sollen.

Donzallaz habe dies nicht getan, denn für einen Richter sei es «ausgeschlossen, beim Urteilen ein Parteiprogramm anzuwenden». Es gehe dabei um die Unabhängigkeit der Schweizer Justiz als Ganzes.

SVP-Nationalrat Rutz argumentiert mit einer gewissen Grundüberzeugung, welche ein Richter mit sich bringen müsse. «Niemand sei frei von einer Grundhaltung», so Rutz. Diese würde die Urteilstätigkeit eines Richters beeinflussen. Darum seien die Schweizer Gerichte nach dem Parteienproporz zusammengestellt.

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