«Swissness»-Gesetzgebung erfüllt mit Ausnahmen seinen Zweck
Laut einer Studie erfüllt die «Swissness»-Gesetzgebung ihren Zweck. Im Ausland sind jedoch weitere Massnahmen notwendig.
Das Wichtigste in Kürze
- Die «Swissness»-Gesetzgebung schützt Schweizer Produkte vor Trittbrettfahrern.
- Der Markenschutz zeigt vor allem im Inland Wirkung.
- Im Ausland sind jedoch weitere Massnahmen notwendig.
Der seit Anfang 2017 geltende verstärkte Markenschutz von «Swiss Made»-Produkten erfüllt einem Bericht zufolge seinen Zweck. Die Studienautoren empfehlen aber eine verstärkte Durchsetzung des Markenschutzes im Ausland. Die Verwaltung soll nun konkrete Massnahmen prüfen.
Seit vier Jahren gelten gesetzliche Regeln für Erzeugnisse und Dienstleistungen, welche beispielsweise mit einem Schweizerkreuz oder «Swiss Made» bewerbt werden. Diese Regeln sollen die Marke «Schweiz» besser vor Trittbrettfahrern schützen. Zudem sollen sie in der Schweiz produzierenden Unternehmen langfristig einen wichtigen Wettbewerbsvorteil sichern.
«Swissness» zeigt auch im Inland Erfolg
Die Marke «Schweiz» sei angemessen geschützt, heisst es nun im Bericht des Bundesrats zur Evaluation der Gesetzgebung «Swissness». Er hat ihn am Freitag verabschiedet. Grundlage für die Aussage sind verschiedene Studien. Diese bestätigen den Mehrwert des verstärkten Markenschutzes und einen Rückgang von Missbräuchen – insbesondere im Inland.
Konkret bringt «Swissness» der Schweizer Volkswirtschaft jährlich rund 1,4 Milliarden Franken ein. Die Studienautoren sprechen von einer «moderat positiven Wirkung». Die Unternehmen aus sämtlichen Branchen berichten gemäss den Studien überdies von sinkenden «Swissness»-Missbräuchen im Inland. Unter anderem dank höherer Sensibilisierung.
Ausland unter die Lupe nehmen
Im Einklang mit den Studienautoren ortet der Bundesrat aber Handlungspotenzial bei der Durchsetzung des Markenschutzes im Ausland. Die Massnahmen zur Missbrauchsbekämpfung seien im Ausland nicht anwendbar. Die Studienautoren empfehlen deshalb den Ausbau des Netzes bilateraler Verträge.
Der Bundesrat sieht zwar «keinen grundsätzlichen Revisionsbedarf». Dort, wo die Evaluation Verbesserungspotenzial entdeckt hat, sollen jedoch konkrete Massnahmen geprüft werden. Das eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) und das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) wurden damit beauftragt.
So sollen beispielsweise bei den Ausnahmen im Lebensmittelbereich Anpassungen auf Verordnungsstufe vorgenommen werden. Zusätzlich sollte die Zusammenarbeit mit den betroffenen Kreisen intensiviert werden.