System für Covid-Zertifikate wird definitiv eingestellt
Das Wichtigste in Kürze
- Die Covid-App des Bundes wird eingestellt: Ab September gibt es keine Zertifikate mehr.
- Auf den 1. September 2023 soll nun auch die Infrastruktur definitiv zurückgebaut werden.
- Den Grundsatzentscheid zur Einstellung des Systems fällte der Bundesrat bereits Mitte Mai.
Die EU hat bereits Ende Juni entschieden, die rechtlichen Grundlagen zum digitalen Covid-Zertifikat der Europäischen Union nicht zu verlängern. Nun folgt auch die Schweiz. Ab September werden keine Covid-Zertifikate mehr ausgestellt werden. Die Swiss-Covid-App wird eingestellt.
Den Grundsatzentscheid zur Einstellung des Systems fällte der Bundesrat bereits Mitte Mai. Jedoch nur unter dem Vorbehalt, dass die EU-Verordnung nicht verlängert werde.
Angesichts der stabilen epidemiologischen Lage entfalle der Bedarf nach Covid-Zertifikaten, argumentierte der Bundesrat. Aktuell verlangten auch nur noch vereinzelte Länder weiterhin den Nachweis von Impfung, Test oder Genesung. Die Reisefreiheit sei somit auch ohne Zertifikat gegeben.
Was mit bereits erstellen Zertifikaten passiert
Bereits vorhandene Schweizer Zertifikate in der «Covid Certificate»-App seien lokal gespeichert. Der QR-Code könne auch nach Einstellung des Zertifikatsystems noch angezeigt und geprüft werden. Die Zertifikate können demnach bis zum Ablauf ihrer technischen Gültigkeit weiterhin für den Reiseverkehr verwendet werden.
In der Regel würden auch alternative Nachweise akzeptiert. Das gelbe Impfbüchlein der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sei etwa weiterhin ein international anerkanntes Dokument zum Nachweis von Impfungen.
App wegen Pandemie-Ende abgeschafft
Eingestellt werde auch die Swiss-Covid-App. Sie wurde entwickelt, um die Kontaktverfolgung der Kantone während der Covid-19-Pandemie zu ergänzen und damit die Kantone zu entlasten.
Haben Sie die Swisscovid-App benutzt?
Der Betrieb wurde bereits im Frühjahr 2022 vorläufig sistiert; per 1. September 2023 wird nun auch die Infrastruktur definitiv zurückgebaut, wie der Bundesrat mitteilte. Dies entspreche der gesetzlichen Vorgabe, welche vorsieht, das System abzuschalten, wenn es zur Bewältigung der Pandemie nicht mehr erforderlich ist.