Teilabschaffung der Verrechnungssteuer: Bald vor dem Stimmvolk?
Das Referendum gegen die Teilabschaffung der Verrechnungssteuer wird wahrscheinlich zustande kommen. Dann läge es am Schweizer Stimmvolk.
Das Wichtigste in Kürze
- Gegen die geplante Teilabschaffung der Verrechnungssteuer wurde ein Referendum ergriffen.
- Nun sind bereits mehr als 65'000 Unterschriften zusammen gekommen.
Das Referendum gegen die Teilabschaffung der Verrechnungssteuer ist wohl zustande gekommen. Über 65'000 Unterschriften sind von SP, Grünen und Gewerkschaften gesammelt worden. Sie sollen Anfang April eingereicht werden und die Vorlage dürfte im Herbst vors Volk kommen.
SP-Sprecher Nicolas Häsler bestätigte am Montag auf Anfrage einen entsprechenden Bericht des «Blick». Das Gesetz, gegen das das Referendum ergriffen worden ist, wurde von der bürgerlichen Mehrheit im Parlament vorgesehene. Es sieht vor, dass die Verrechnungssteuer auf Zinserträgen bei inländischen Obligationen aufgehoben wird.
Ebenso soll die Umsatzabgabe auf Schweizer Obligationen gestrichen werden. Das Ziel des Gesetzes ist es, den Wirtschaftsstandort Schweiz zu stärken.
Teilabschaffung Verrechnungssteuer: Ausfall von einer Milliarde Franken
Laut dem Bundesrat gibt es mit der Aufhebung der Verrechnungssteuer auf Zinserträgen bei inländischen Obligationen einen einmaligen Ausfall. Dies im Wert von einer Milliarde Franken. Zusätzlich fallen jedes Jahr mehrere hundert Millionen Franken weniger für die Bundeskasse an. Diese nimmt der Bund heute mit der Verrechnungssteuer auf Obligationen ein.
Für das Referendumskomitee ist eine Abschaffung der Verrechnungssteuer auf Obligationen «ein Freipass für in- und ausländische Steuerkriminalität». Die Abschaffung führe je nach Zinssatz zu jährlichen Steuerausfällen von mehreren hundert Millionen Franken. Das Geld fliesse in die Taschen von Steuerkriminellen und reichen Anlegern aus dem In- und Ausland, argumentieren sie.
Referendumskomitee: «Superreiche profitieren»
Vom Referendumskomitee kritisiert wird zudem, dass die Zinserträge aus normalen Bankguthaben der inländischen Privatpersonen weiterhin der Verrechnungssteuer unterliegen sollen.
«Die normalen, ehrlichen Steuerzahler werden weiterhin kontrolliert. Während in erster Linie die grossen internationalen Konzerne, die ausländischen Anleger und einige wenige inländische Superreiche profitieren. Denen käme die Abschaffung der Verrechnungssteuer zugute».