Ueli Maurer fehlen bei der Heiratsstrafe die Daten
Das Wichtigste in Kürze
- Man könne die Kosten einer Abschaffung der Heiratsstrafe nicht abschätzen.
- Dem Bund fehlten dazu die notwendigen Daten.
Von der Heiratsstrafe sind viel mehr Ehepaare betroffen als angenommen. Das Finanzdepartement musste im letzten Juni eingestehen, dass die bisherigen Schätzungen arg daneben liegen. Doch auch die neuen Zahlen sind nicht über alle Zweifel erhaben.
Zu diesem Schluss kommt ein von Finanzminister Ueli Maurer in Auftrag gegebenes Gutachten, das der Bundesrat heute Donnerstag veröffentlicht hat.
Lange Zeit war der Bund von 80'000 Zweiverdiener-Ehepaaren ausgegangen, die mehr direkte Bundessteuer zahlen als sie als nicht Verheiratete zahlen müssten. Aufgrund einer neuen Schätzmethode war das Finanzdepartement zum Schluss gekommen, dass eher 454'000 Paare Heiratsstrafe zahlen. Ob diese Zahl stimmt, bleibt aber ungewiss.
Dem Bund fehlen Daten
Die Schätzmethode wird in dem Gutachten zwar als grundsätzlich korrekt beurteilt. Bemängelt werden aber die statistischen Grundlagen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat nicht alle Angaben über Einkommen und Abzüge, die für die Veranlagung der direkten Bundessteuer relevant sind. Darüber verfügen nur die Kantone.
Dadurch seien die Angaben zur Zahl der Betroffenen weiterhin mit erheblichen Unsicherheiten behaftet, heisst es in dem Gutachten. Ungewiss sind damit auch die finanziellen Auswirkungen der laufenden Reform der direkten Bundessteuer, mit welcher der Bundesrat die Heiratsstrafe beseitigen will.
In der im März veröffentlichten Botschaft ging er von Mindereinnahmen von 1,15 Milliarden Franken aus. Nachdem die falschen Schätzungen bekannt geworden waren, hat die Wirtschaftskommission des Ständerats die Vorlage auf Eis gelegt.
Keine Schätzung möglich
Gutachter Raphaël Parchet von der Università della Svizzera italiana rechnet zwar verschiedene Modelle durch. Auf Basis der aktuell verfügbaren Daten verzichtet er aber auf eine Schätzung der finanziellen Auswirkungen.
Seiner Meinung nach müsste die Eidgenössische Steuerverwaltung alle für die Veranlagung der direkten Bundessteuer relevanten Elemente der Steuererklärung zur Verfügung haben. Dazu gehören die Einkommen und Abzüge aller Steuerpflichtigen. Diese Daten seien bei den Kantonen verfügbar. Angesichts der digitalisierten Steuererklärungen sollte die Übermittlung keinen zu grossen Aufwand darstellen, heisst es in dem Gutachten.
Das EFD will nun prüfen, mit welchen Massnahmen die Datenbasis der Steuerverwaltung verbessert werden kann. Zudem sollen gewisse Schätzungen künftig einer externen sachverständigen Person zur Plausibilisierung unterbreitet werden.
Hängige Beschwerde zu Fehlinformation
Noch hängig ist die Abstimmungsbeschwerde der CVP zur Initiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe». Diese hatte im Februar 2016 zwar das Ständemehr erreicht, war mit 50,8 Prozent Nein aber am Volksmehr gescheitert.
Im Abstimmungskampf argumentierte der Bundesrat mit der Zahl von 80'000 betroffenen Zweiverdiener-Ehepaaren. Nach Ansicht der CVP handelt es sich um eine schwerwiegende Fehlinformationen. Sie verlangt eine Wiederholung der Abstimmung.