Ueli Maurers Rückstellungen von zwei Milliarden Franken nicht legal

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Bern,

Die Eidgenössische Finanzkontrolle bezweifelt, dass die Rückstellungen von zwei Milliarden Franken in der Rechnung 2017 legal waren. Finanzminister Ueli Maurer hatte mit diesem Buchhaltungstrick den Überschuss um diesen Betrag reduziert.

Die Eidgenössische Finanzkontrolle bezweifelt, dass die Rückstellungen von Bundesrat Ueli Maurer von zwei Milliarden Franken in der Rechnung 2017 legal waren.
Die Eidgenössische Finanzkontrolle bezweifelt, dass die Rückstellungen von Bundesrat Ueli Maurer von zwei Milliarden Franken in der Rechnung 2017 legal waren. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Bundesrat Ueli Maurer hat die Rechnung 2017 mit einem Überschuss von 2,8 Milliarden Franken ausgewiesen.
  • Erstmals hat der Bund Rückstellungen in der Finanzierungsrechnung gebildet.
  • Gemäss Eidgenössischer Finanzkontrolle könnte dies aber illegal gewesen sein.

Vor eineinhalb Wochen hatten Bundesrat Ueli Maurer die Rechnung 2017 mit einem Überschuss von 2,8 Milliarden ausgewiesen. Erstmals hatte der Bund aber mit einem Teil der Überschüsse Rückstellungen in der Finanzierungsrechnung gebildet. Diese belaufen sich auf 2 Milliarden Franken.

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) bezweifelt nun jedoch, dass die Rückstellungen in der Rechnung 2017 legal waren. Das Bundesgesetz über den eidgenössischen Finanzhaushalt sehe vor, dass die Finanzierungsrechnung «keine Rückstellungen berücksichtigen darf», teilte die EFK mit.

Zwar habe eine erste Prüfung ergeben, dass Maurers Vorgehen «dem klaren politischen Willen des Parlaments und des Bundesrates» entspreche. Und auch die EFK wäre nicht gegen eine Änderung der Gesetzgebung. Doch gemäss Gesetz müsse der Bundeshaushalt nach dem «Cash-Prinzip», das heisst mit den Einnahmen und Ausgaben, erstellt werden. Dabei seien Rückstellungen nicht erlaubt.

Eingehende Analyse

Die EFK sei von der Bundesverwaltung am 23. Januar informiert worden. Sie habe danach die Idee der Bildung einer Rückstellung zulasten der Finanzierungsrechnung 2017 des Bundes unter die Lupe genommen. Die Frage werde nun, im Rahmen der Prüfung der Bundesrechnung, einer eingehenden Analyse unterzogen.

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