Ukraine-Jugendliche können ihre Berufslehre in der Schweiz beenden
Jugendliche aus der Ukraine sollen auch dann ihre Lehre in der Schweiz abschliessen dürfen, wenn zwischenzeitlich der Schutzstatus S auslaufen sollte.
Das Wichtigste in Kürze
- Justizministerin Baume-Schneider schafft Planungssicherheit für Ukraine-Jugendliche.
- Diese dürfen auch nach Ablauf des Schutzstatus S ihre Lehre in der Schweiz abschliessen.
Über 75'000 Menschen haben in der Schweiz Zuflucht vor dem Krieg in der Ukraine gefunden. Davon sind laut dem Staatssekretariat für Migration SEM rund 5000 Jugendliche im Alter von 15 bis 20 Jahren.
Für eine möglichst unbürokratische Aufnahme hat der Bundesrat den Schutzstatus S aktiviert. Dieser ist rückkehrorientiert und auf höchstens ein Jahr befristet. Er kann jedoch verlängert werden, solange die Gefahr in ihrer Heimat weiterhin besteht.
Mit einer befristeten Niederlassungsbewilligung gestaltet sich die Suche nach einer Ausbildungsstätte schwierig. Deshalb hat die neue Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), Elisabeth Baume-Schneider, entschieden, dass die Lernenden aus der Ukraine bis zum Lehrabschluss in der Schweiz bleiben können.
Der Entscheid sei gemäss SEM in Absprache mit den Kantonen und den Sozialpartnern gefallen. Die rechtlichen Grundlagen dafür seien bereits im Asylgesetz vorhanden, erklärt SEM-Staatssekretärin Christine Schraner Burgener vor den Medien.
Grundstein für Wiederaufbau der Ukraine
Mit einer Lehre könnten die Jugendlichen den Grundstein für eine berufliche Zukunft legen und Kompetenzen erwerben, die für den Wiederaufbau der Ukraine nützlich sein werden, argumentiert das SEM. Schweizer Unternehmen ihrerseits würden davon profitieren, dass sie Lehrstellen mit jungen Menschen besetzen können, die über eine gute schulische Ausbildung verfügten.
Und sie profitierten auch dann, wenn die Lehrlinge nach ihrer Ausbildung in ihre Heimat zurückkehren müssten, sagte Nicole Meier, Ressortleiterin Bildung und berufliche Aus- und Weiterbildung beim Schweizerischen Arbeitgeberverband (SGV). Denn der Nutzen von Lehrlingen für die Betriebe überwiege im Allgemeinen bereits während der Ausbildung.
Offen bleibt hingegen, ob die Kernfamilie der Jugendlichen ebenfalls bis zum Abschluss der Lehre in der Schweiz bleiben darf. «Man darf davon ausgehen, dass wir das Kindeswohl in den Vordergrund stellen. Wir lassen sicher niemanden alleine», sagt Christine Schraner Burgener auf Nachfrage.
Auch über die Vorgaben im Hinblick auf die Rückkehr aller anderen Vertriebenen bei der Aufhebung des Schutzstatus S werde der Entscheid zu einem späteren Zeitpunkt gefällt.