Ukraine-Krieg: Bericht zur Rückreise der Flüchtlinge ab 2025

Elisa Jeanneret
Elisa Jeanneret

Bern,

Bund und Kantone haben die Rückkehr der Flüchtlinge vom Ukraine-Krieg vorbereitet. Der S-Status könnte im Basisszenario schon 2025 aufgehoben werden.

Ukraine-Krieg Baume-Schneider Keller-Sutter
Asylministerin Elisabeth Baume-Schneider ist nun für die Rückkehr der ukrainischen Flüchtlingen zuständig. Den Bericht zu Szenarien hat aber ihre Vorgängerin Karin Keller-Sutter beantragt. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ukrainische Geflüchtete haben in der Schweiz den S-Status, mit dem sie arbeiten können.
  • Bund und Kantone haben in einem Konzept die Aufhebung des Schutzstatus vorbereitet.
  • Demnach dürften 2025 70'000 Geflüchtete zur Ausreise verpflichtet werden.

Der Bund könnte den Schutzstatus S für ukrainische Kriegsflüchtlinge schon im Frühjahr 2025 aufheben. Der Bundesrat hat gemeinsam mit den Kantonen ein Konzept für die Rückkehr der Flüchtlinge erarbeitet, wie der «Blick» schreibt.

Mit dem Schutzstatus S können ukrainische Flüchtlinge unkompliziert in der Schweiz leben und arbeiten. Sie dürfen auch reisen und ihre Kinder zur Schule schicken. Aktuell gilt dieser Status bis zum 4. März 2024, aber eine Verlängerung bis 2025 ist möglich; so, wie es die EU auch handhabt.

Ukraine-Krieg hält an

Obwohl der Ukraine-Krieg weitergeht, geht das Konzept davon aus, dass sie bald abnehmen könnten. Im «Basisszenario», das eine fiktive Situation voraussetzt, ist es so vorgesehen: «Die Intensität der Kämpfe hat abgenommen. Die Fronten haben sich verfestigt.» Russland behält im Szenario zudem die Kontrolle über bestimmte Oblaste im Osten.

Die Ausreise von Ukrainern aus der Schweiz könnte also bereits in anderthalb Jahren beginnen. Zwei Varianten werden geprüft: gestaffelte Ausreisefristen oder eine feste Frist für alle.

Von etwa 90'000 Ukrainern im Lande könnten 70'000 zur Ausreise verpflichtet werden. Nach Aufhebung des Schutzstatus würden etwa 56'000 freiwillig zurückkehren, 14'000 nicht, so das Konzept. Die Bereitschaft zur Ausreise würde, je länger der Schutzstatus besteht, sinken.

Das Projektteam empfiehlt zudem eine einheitliche Ausreisefrist von sechs bis neun Monaten, mit einer Ausnahme für Lehrlinge. Diese sollen ihre Ausbildung abschliessen können, da sie die Wirtschaft benötigt: In vielen Betrieben seien Lehrstellen offen, steht im Konzept. «Es besteht ein echter Mangel an Arbeitskräften», heisst es weiter.

Besondere Rücksicht soll auf ältere Menschen, Minderjährige ohne Eltern und Personen mit schweren medizinischen Problemen genommen werden. Ihre Rückkehr soll in einer zweiten Phase geplant werden. Auch die Rückkehr von Waisen soll «sehr sorgfältig und in enger Koordination mit den ukrainischen Behörden geplant werden».

Ist die geplante Rückkehr der Flüchtlinge aus der Ukraine ab 2025 realistisch?

Rund ein Drittel der Rückkehrer sollen über Luftweg zurück in die Ukraine gelangen: Ein weiterer Drittel über Busse, der Rest über die Schienen. Für Rückkehrhilfen rechnet der Bund mit bis zu 191 Millionen Franken.

Jede Familie soll höchstens 9000 Franken für den Neustart in der Ukraine erhalten. Reist eine Familie erst später zurück, sollen sie «nur» 7000 Franken erhalten. Doch der Verbleib würde noch mehr kosten, wie im Konzept steht.

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