Ukraine-Flüchtlinge sollen in EU weiter von Sonderregeln profitieren
Die EU-Kommission plant eine Verlängerung des vorübergehenden Schutzes für ukrainische Kriegsflüchtlinge bis März 2025.
Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine sollen nach dem Willen von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen mindestens bis März 2025 problemlos in der EU bleiben können. Die Kommission werde vorschlagen, die Regelung für den vorübergehenden Schutz für die Ukrainerinnen und Ukrainer in der EU zu verlängern, kündigte von der Leyen am Mittwoch in Strassburg in ihrer Rede zur Lage der EU an.
Die vier Millionen Menschen, die seit Beginn des Krieges in der EU Zuflucht gefunden haben, seien heute noch genauso willkommen wie in den schicksalhaften ersten Wochen. «Unsere Unterstützung der Ukraine wird von Dauer sein», sagte die deutsche Spitzenpolitikerin.
Nächste Verlängerung vermutlich bis März 2025
Die EU-Staaten hatten kurz nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine die Richtlinie für den Fall eines «massenhaften Zustroms» von Vertriebenen aktiviert. Sie wurde zuletzt bis zum 4. März 2024 verlängert. Die nächste Verlängerung würde vermutlich bis März 2025 gehen.
Dass der Vorschlag von der Leyens umgesetzt wird, gilt als äussert wahrscheinlich. Bei der Verlängerung im vergangenen Jahr hat es von den Mitgliedstaaten kein Veto gegeben.
Vorteil der Regel ist, dass die Betroffenen kein langwieriges Asylverfahren durchlaufen müssen. Zudem haben sie unmittelbar etwa das Recht auf Sozialleistungen, Bildung, Unterkunft sowie auf eine Arbeitserlaubnis.