Ulrich Giezendanner bezeichnet SP Forderungen als Erpressung

Christof Vuille
Christof Vuille

Bern,

Die SP droht Kantonen mit Klagen, wenn sie nicht mehr Prämienverbilligungen gewähren. Nationalrat Ulrich Giezendanner (SVP) kann nur den Kopf schütteln.

Mitgliederkarten der verschiedenen Krankenkassen liegen auf einem Tisch.
Eine Klage wegen Prämienverbilligungen im Kanton Luzern wurde gutgeheissen. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Mehrere Kantone müssen nach einem Urteil zu Prämienverbilligungen über die Bücher.
  • Die SP droht mit Klagen, wenn diese nicht umgehend reagieren.
  • Beim politischen Gegner kommt diese «Erpressung» gar nicht gut an.

Das Urteil des Bundesgerichts zu den Prämienverbilligungen ist für die SP wie ein Geschenk des Himmels. Der Kanton Luzern habe die Einkommensgrenze dafür zu tief angesetzt, so die Richter in Lausanne.

Die Genossen organisierten flugs eine Pressekonferenz. Dabei drohten sie am Montag anderen Kantonen mit Klagen. Und wiesen auf ihre Initiative hin, welche die Prämienlast auf 10 Prozent begrenzen will. Ein Traumstart ins Wahljahr.

SVP-Giezendanner: Klagen dauern zu lange

svp giezendanner
SVP-Nationalrat Ulrich Giezendanner spricht an einer Session des Nationalrats in Bern. - Keystone

Denn tatsächlich ist es gut möglich, dass dank dem Urteil viele Familien in den Genuss des Rabatts kommen. Wie viel die von der SP angedrohten Klagen aber bringen, steht in den Sternen.

SVP-Nationalrat Ulrich Giezendanner, der in der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) sitzt, ärgert sich deshalb. «Diese Wahlkampf-Aktion kann ich nicht ernst nehmen», sagt der Vizepräsident der Krankenkasse KPT auf Anfrage.

Deshalb bezeichnet er die Intervention als «reine Erpressung der Kantonsregierungen», die nicht zum Ziel führen werde. Auch weiterhin sollten die Kantone den Einzelfall prüfen, so Giezendanner.

Denn bis Klagen abschliessend beurteilt seien, würden oftmals Jahre vergehen, so der Aargauer Gesundheitspolitiker. Zwar stehe er für Prämienverbilligungen für Bedürftige ein. Solche Rabatte dürften aber nicht beliebig und nach dem «Giesskannenprinzip» verteilt werden.

Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass die Einkommensgrenze nicht tiefer als 70 Prozent des Medianlohns sein darf. Unter Zugzwang sind neben Giezendanners Heimatkanton Aargau auch Bern, das Wallis und Neuenburg. Mehrere Kantone gaben an, ihre Praxis zu überprüfen.

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Die SP fordert die Kantone auf, ihre Praxis bei Prämienverbilligungen zu überdenken. - Nau

«Politik mit dem Geld von anderen»

«Wie immer macht die SP hier Politik mit dem Geld anderer. Am Ende soll dann die Allgemeinheit dafür bezahlen», so der Aargauer Gesundheitspolitiker. Nur schon eine Klagewelle würde zu Kosten führen.

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