Unterschriften-Bschiss: Bundeskanzler gesteht Fehler
Bundeskanzler Viktor Rossi gesteht, dass die Öffentlichkeit früher über mutmasslich gefälschte Unterschriften bei Initiativen hätte informiert werden müssen.
Das Wichtigste in Kürze
- Für Volksinitiativen sollen Unterschriften gefälscht worden sein.
- Die Bundeskanzlei reichte 2022 Strafanzeige ein.
- Viktor Rossi räumt nun ein, dass man früher darüber hätte informieren sollen.
Medienberichte über mutmasslich ungültige Unterschriften für Volksinitiativen sorgen in der Schweiz derzeit für Aufruhr. Am Montagabend deckten Recherchen auf, dass vermutlich Tausende Unterschriften gefälscht worden sind. Von einem «Unterschriften-Bschiss» war die Rede. Die Bundesanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts auf Wahlfälschung.
Vor allem in Kritik geraten ist in den letzten Tagen die Bundeskanzlei. Die hatte nämlich bereits 2022 Strafanzeige eingereicht, kommunizierte das aber nicht. Bundeskanzler Viktor Rossi bedauert das, wie er in einem Interview mit SRF nun offenbart.
«Hätten besser kommunizieren können»
«Rückblickend muss ich sagen, wir hätten früher aktiv kommunizieren sollen. Vor allem jetzt, wo wir sehen, dass die Sensibilität dieses Themas so gross ist», gesteht Rossi.
Aus heutiger Sicht sei es falsch gewesen, die Öffentlichkeit nicht über die mutmasslich gefälschten Unterschriften zu informieren. Das hätte bereits früher geschehen sollen. «Wir hätten besser kommunizieren können», so der Bundeskanzler weiter.
Momentan habe man jedoch keine Indizien dafür, dass über eine Initiative abgestimmt worden sei, die möglicherweise unrechtmässig zustande gekommen sei.
Ein vertieftes Monitoring sei vorgesehen. Denn zurzeit habe man keinen Überblick darüber, wie viele gefälschte Unterschriften auf Gemeindeebene festgestellt würden. Man wolle ein besseres Bild darüber bekommen und einen besseren Einblick, wo das Problem vor allem auftrete. Dann könnten auch die Strafverfolgungsbehörden gezielt handeln.
Verschärfter Prüfprozess für alle Kantone
Heisst: Ab sofort sollen nicht nur Listen aus auffälligen Kantonen, sondern Initiativbögen aus allen Kantonen intensiviert geprüft werden. Dazu gehörten das Vier-Augen-Prinzip und eine flächendeckende Prüfung.
Die Bundeskanzlei nehme das Thema sehr ernst. Fälschungen seien inakzeptabel und müssten strafrechtlich verfolgt werden, betont Rossi.
Er zweifelt nicht am rechtmässigen Zustandekommen von Initiativen, über die abgestimmt worden ist. Den Prüfungsprozess gebe es seit Jahrzehnten, «ich traue dem», so der Bundeskanzler. Man müsse nun ein bewährtes System optimieren.
Man wolle alle Akteure an einen Tisch bekommen, nicht nur Gemeinden und Kantone, Parteien und Verbände. Sondern auch Sammelorganisationen und Initiativkomitees. Es gehe zum Beispiel darum, zu eruieren, welche Regulierungsmöglichkeiten es gebe.
Denn ein Verbot des kommerziellen Sammelns ist trotz des Unterschriften-Skandals zurzeit nicht vorgesehen. Es gebe viele seriöse Sammlerorganisationen, so Rossi.