Verfahren bei Doppelbesteuerungen sollen effizienter werden
Das Bundesgesetz über internationale Abkommen im Steuerbereich soll überarbeitet werden. Das momentane Gesetz sei veraltet.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Bundesgesetz über internationale Abkommen im Steuerbereich soll überarbeitet werden.
- Der Ständerat stimmte den vorgeschlagenen Änderungen weitgehend zu.
Das Bundesgesetz über internationale Abkommen im Steuerbereich soll überarbeitet werden. Der Ständerat hat am Mittwoch den vom Bundesrat vorgeschlagenen Gesetzesänderungen weitgehend zugestimmt. Das Gesetz aus dem Jahr 1951 ist veraltet.
Das Bundesgesetz über die Durchführung von internationalen Abkommen im Steuerbereich ist in die Jahre gekommen. Seit 1951 sind zahlreiche Änderungen im internationalen Steuerrecht erfolgt. Der Bundesrat hat deshalb am 4. November eine Gesetzesrevision verabschiedet.
Revision will Verständigungsverfahren
Kern der Revision sind die Bestimmungen zum Verständigungsverfahren. Diese Verfahren dienen dazu, Fälle von Doppelbesteuerungen zwischen zwei Staaten einvernehmlich zu beseitigen.
Kommt es in einem Staat, mit dem die Schweiz ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, trotzdem zu einer Doppelbesteuerung, kann eine in der Schweiz ansässige Person beantragen, dass ein Verständigungsverfahren eröffnet wird.
Mit der Revision soll sichergestellt werden, dass auch künftig die Verständigungsverfahren rechtssicher durchgeführt werden können, sagte Martin Schmid (FDP/GR) für die vorberatende Kommission. «Die Zahl dieser Verfahren hat in den vergangenen Jahren markant zugenommen. Es geht um viel Geld», ergänzte er. Das Gesetz sei wichtig für den Wirtschafts- und Finanzplatz Schweiz.
Ueli Maurer begrüsst Gesetzesrevision
Finanzminister Ueli Maurer erwartet, dass mit der Gesetzesrevision die Verfahren effizienter durchgeführt werden können. Weil die Schweiz immer mehr Doppelbesteuerungen abschliesse und die internationale Vernetzung ständig wachse, nehme auch die Zahl der Verständigungsverfahren zu.
Neu ins Gesetz aufgenommen werden Bestimmungen zur Rückerstattung der Verrechnungssteuer und Strafbestimmungen.
Der Ständerat zeigte sich grundsätzlich mit den Vorschlägen des Bundesrats einverstanden, ergänzte das Recht allerdings in einigen Punkten. So soll Gesuchstellern ein Anhörungsrecht eingeräumt werden. Des Weiteren sollen Verfahrensverzögerungen nicht zu Laster der Unternehmen gehen.
Der Ständerat hat der Vorlage ohne Gegenstimme angenommen. Das Geschäft geht an den Nationalrat.