Verschärfte Lex Koller soll dem Parlament vorgelegt werden
Der Bundesrat soll die überarbeitete Lex Koller dem Parlament unterbreiten. Dies fordert der Nationalrat. Er hat am Montag einem entsprechenden Vorstoss zugestimmt. Der Bundesrat hatte das teilrevidierte Gesetz schon 2017 in die Vernehmlassung geschickt.
Der Bundesrat wird beauftragt, die «Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland», die er am 10. März 2017 in die Vernehmlassung gab, in der Form einer Botschaft der Bundesversammlung zu unterbreiten.
Der Nationalrat hat mit 108 zu 69 Stimmen bei 5 Enthaltungen eine entsprechende Motion der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) angenommen.
Die FDP-Fraktion beantragte die Ablehnung der Motion. Bürgerliche hatten sich bereits in der Vernehmlassung des Gesetzes im Jahr 2017 kritisch zur Revision geäussert.
Justizministerin Karin Keller-Sutter erklärte, der Bundesrat habe 2018 auf eine Vorlage verzichtet, weil eine Mehrheit der Kantone und der Vernehmlassungsteilnehmenden die Vorlage ablehnten. Der Bundesrat sei entsprechend nicht begeistert, diese Motion anzunehmen.
Das Geschäft geht an den Ständerat.