Nationalrat will Ausländer in Kassen-Risikoausgleich aufnehmen
In den Risikoausgleich zwischen den Krankenkassen sollen künftig auch in der Schweiz versicherte Ausländer einbezogen werden – beispielsweise Grenzgängerinnen und Grenzgänger.
Der Nationalrat hat sich am Donnerstag hinter den entsprechenden Vorschlag des Bundesrats gestellt. Mit 132 zu 0 Stimmen bei 62 Enthaltungen hiess er eine Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung gut, welche nun in den Ständerat geht.
Solidarität der obligatorischen Krankenversicherung stärken
Mit dieser Revision will der Bundesrat die Solidarität in der obligatorischen Krankenversicherung stärken. Denn der Risikoausgleich innerhalb der Krankenkassen wurde geschaffen, damit die Krankenversicherer keinen Anreiz haben, nur möglichst gesunde Personen zu versichern.
Versicherer, die wenig Personen mit hohem Erkrankungsrisiko aufweisen, bezahlen Abgaben in den Risikoausgleichstopf. Versicherer, die viele hohe Risiken versichern, erhalten daraus Beiträge.
Der Bundesrat sagt dazu, die Zahl der in der Schweiz krankenversicherten Personen mit Wohnsitz im Ausland steige kontinuierlich. 2021 waren rund 170'000 Ausländer in der Schweiz krankenversichert.
Höhere Prämie für Ausländer
Der Systemwechsel dürfte den in der Schweiz versicherten Ausländern höhere Prämien bescheren und den Versicherten etwa in den Kantonen Genf und Basel eine Entlastung einbringen. Davon geht die Landesregierung aus.
Der Nationalrat lehnte einen Antrag ab, deren Urheber nur die in EU- oder EFTA-Ländern lebenden und nicht auch die in Drittstaaten wohnhaften Versicherten in den Risikoausgleich aufnehmen wollten.
Statistische Erfassung von Kosten nach Nationalität
Ebenfalls abgelehnt wurden Anträge, welche darauf abzielten, Sans-Papiers von der Krankenversicherung auszuschliessen respektive den Kassen eine Meldepflicht für solche Versicherte aufzuerlegen. Angenommen wurden hingegen ein Antrag, deren Urheber die statistische Erfassung von Kosten nach Nationalität der versicherten Personen verlangen.
Die Gesetzesrevision sieht auch einen vereinfachten Datenaustausch zwischen den Versicherern und den Kantonen vor, damit diese ihre jeweiligen Aufgaben leichter erfüllen können. Der Datenaustausch soll auch zulässig sein, um seit einiger Zeit nicht mehr von den Kassen kontaktierbare Personen ausschliessen zu können.
Es wurde auch ein Antrag angenommen, dessen Urheber verlangen, dass die Kantone dem Bund zur Überprüfung der sozial- und familienpolitischen Ziele nicht nur anonymisierte Angaben über die begünstigten Versicherten machen müssen. Sie sollen auch deren Nationalität nennen.