Waffen aus 3D-Drucker: Wie soll die Schweiz damit umgehen?
Der Attentäter von Halle hatte seine Waffen mit einem 3D-Drucker hergestellt. Diese neue Möglichkeit des Waffenerwerbs muss künftig bedacht werden, so Kritiker.
Das Wichtigste in Kürze
- Waffen können immer einfacher per 3D-Drucker selbst hergestellt werden.
- Politik und Waffen-Freunde sowie -Kritiker sind sich der Gefahr bewusst.
Der Amokläufer im deutschen Halle erschoss vergangene Woche zwei Personen. Dabei hatte er mehrere Waffen bei sich, die er mit selbst hergestellten Teilen aus einem 3D-Drucker gebaut hatte. Solcher Art hergestellte Waffen stellen Politik und Gesellschaft vor neue Herausforderungen.
Gemäss Strategie-Experte Albert A. Stahel sei es aktuell noch schwierig, Zugang zu einem der noch sehr teuren 3D-Druckern zu bekommen, dazu müsse man die Waffe auch bauen können. Doch wenn, dann sei es einfacher gleich eine ganze Serie an Waffen zu drucken.
In eine ähnliche Richtung geht die Sorge von FDP-Ständerat Joachim Eder. «Sollten Waffen dereinst mittels eines handelsüblichen Druckers, der in Zukunft in jedem Haushalt stehen könnte, hergestellt werden können, besteht die Gefahr, dass Leute sehr einfach in den Besitz einer Waffe kommen, für die sie gemäss Waffengesetz keine Berechtigung haben.»
Waffengesetz ist eindeutig
Es bestehe also die Gefahr, dass viel mehr illegale Waffen im Umlauf sein werden. «Welche Gefahren eine höhere Verfügbarkeit von Waffen mit sich bringt, darf sich jeder selbst ausmalen», so Eder. Gesetzliche Anpassungen brauche es dafür jedoch nicht.
Denn: «Das Waffengesetz unterscheidet nicht zwischen gekaufter und selbst hergestellter Waffe. Wer ohne Berechtigung eine Waffe vermittelt, erwirbt, besitzt, selbst herstellt, abändert oder umbaut wird mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft.»
Gsoa: Waffenerwerb muss erschwert werden
Eder sieht eher die Behörden in der Verantwortung, Massnahmen zu ergreifen, um der zunehmenden privaten Herstellung von Waffen zu entgegnen. Anders sieht es die Gesellschaft für eine Schweiz ohne Armee Gsoa.
«Wenn sich bestätigen sollte, dass über einen 3D-Drucker einsatzfähige Munition und Waffen gebaut werden können, dann ist eine gesetzliche Regelung unumgänglich», sagt Magdalena Küng. «Auch hier aber gilt: Nur die Eigenproduktion zu verbieten, den Waffenerwerb selbst aber nicht erschweren zu wollen, ist Scheinpolitik.»
Heute seien Waffen und Munition sei im legalen Handel nicht schwierig zu bekommen. Das Bedürfnis nach selbstgebauten Waffen sei deshalb wohl nicht gross.
«Auf der anderen Seite aber darf nicht unterschlagen werden, dass gerade für Personen, die aufgrund von strafrechtlich relevanten Vorgeschichten oder einer gewalttätigen Gesinnung legal keine Waffen erwerben können, diese neue Möglichkeit äusserst attraktiv sein könnte.» Die Gsoa werde daher weiter auf strengere Waffengesetze pochen.
Legale und illegale Waffen
Anders die Organisation Pro Tell, welche sich für die Interessen der legalen Waffenbesitzer einsetzt. Schärfere Waffengesetze hätten auf den Handel mit illegalen Waffen keinen Einfluss und treffen nur die legalen Waffenbesitzer.
«Die im Attentat von Halle eingesetzten Waffen waren eindeutig illegal», so Alessandro Orlando. «Das Waffengesetz ist in diesem Punkt sehr deutlich: Wer eine Feuerwaffe herstellen will, benötigt eine entsprechende Bewilligung.» Dies betont auch der Schweizer Schiesssportverband. «Die Regulationen zur Herstellung von Waffen sind streng und sehr eindeutig ausgelegt», sagt Präsident Luca Filippini.