Wegen Coronavirus: Was würde eine «ausserordentliche Lage» bedeuten?
Nach der «Besonderen Lage» kommt die «Ausserordentliche» Lage. Was würde das für die Schweiz in der Krise wegen des Coronavirus bedeuten?
Das Wichtigste in Kürze
- In der Schweiz gilt derzeit die Besondere Lage.
- Die Ausserordentliche Lage gäbe dem Bund weitere Kompetenzen über die Kantone.
- Bisher kommunizierte der Bundesrat noch nicht.
Vor exakt 13 Tagen verkündete Gesundheitsminister Alain Berset wegen des Coronavirus eine «Besondere Lage» gemäss Epidemiengesetz. Was das genau bedeutet, können Sie hier nachlesen. Die Frist läuft diesen Sonntag ab und aufgrund der rapiden Verschärfung der Situation ist es undenkbar, dass sie nicht verlängert wird. Der Bund hat bisher nicht kommuniziert.
Ausserordentliche Lage wegen Coronavirus?
Es ist nicht ausgeschlossen, dass bald zumindest eine «Ausserordentliche Lage» verkündet wird. In einem Ende Februar veröffentlichten Faktenblatt heisst es dazu Folgendes: «Sollten [...] weitere Massnahmen notwendig sein, kann der Bundesrat diese gestützt auf das Epidemiengesetz anordnen und ohne Grundlage in einem Bundesgesetz Polizeinotverordnungsrecht erlassen»
Bund kann Kantonen Kompetenzen entziehen
Gemäss Bundesverfassung (Artikel 185, III) bedeutet das: «[Der Bundesrat] kann, unmittelbar gestützt auf diesen Artikel, Verordnungen und Verfügungen erlassen, um eingetretenen oder unmittelbar drohenden schweren Störungen der öffentlichen Ordnung oder der inneren oder äusseren Sicherheit zu begegnen.»
Im Gegensatz zur Besonderen Lage haben die Kantone zudem keinen Handlungsspielraum mehr: Sie müssen 1:1 umsetzen, was der Bund ihnen vorgibt. Zudem kann eine Ausserordentliche Lage ohne Frist erlassen werden, anders als bei einer Besonderen Lage.