Windkraftausbau unter Einbezug von Gemeinden und Kantonen
Die Standortgemeinden von allfälligen Windkraftprojekten müssen diesen zugestimmt haben. Das fordert die Energiekommission des Ständerats.
Das Wichtigste in Kürze
- Gemeinde und Kantone sollen beim Windkraftausbau mit einbezogen werden.
- Diese Änderung der Nationalrats-Vorlage bringt die Energiekommission des Ständerats ein.
- Das Gesetz über die Beschleunigung der Bewilligungsverfahren wird gutgeheissen.
Fortgeschrittene Windkraftprojekte sollen schnell realisiert werden. Allerdings müssen die Standortgemeinden ihnen bereits zugestimmt haben und die kantonalen Kompetenzen respektiert werden. Diese Änderungen bringt die Energiekommission des Ständerats in der entsprechenden Vorlage des Nationalrats an.
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (Urek-S) beriet das Bundesgesetz über die Beschleunigung der Bewilligungsverfahren für Windanlagen und hiess es einstimmig gut, wie die Parlamentsdienste am Donnerstag mitteilten. Besonders in den Wintermonaten könne die Windenergie einen wertvollen Beitrag zur Stromversorgung leisten.
Ein zentrales Anliegen ist der Urek-S der Einbezug der Standortgemeinden und die demokratische Legitimation der beschleunigten Projekte. Die beschleunigten Verfahren sollten deshalb nur angewendet werden, wenn die Gemeinden der Anlage bereits im Rahmen der Nutzungsplanung zugestimmt haben.
Ausgenommen davon sollen Kantone sein, welche vor dem Inkrafttreten des Beschleunigungsgesetzes des Bundes die Kompetenz zur Nutzungsplanung für Windenergieprojekte auf die Kantonsebene verschoben haben. Diese neuen Regelungen sollten nach Ansicht der Kommission kein Hindernis für die Verfahrensbeschleunigung darstellen. In den übrigen Punkten schliesst sie sich der Vorlage des Nationalrats an.