Wohlfahrtsfonds erhalten mehr Handlungsspielraum
Unternehmens-Wohlfahrtsfonds erhalten mehr Handlungsspielraum und können nun auch in Notlagen unterstützen.
Wohlfahrtsfonds von Unternehmen erhalten mehr Handlungsspielraum. Derartige Stiftungen können neu auch in Notlagen wie Krankheit oder Arbeitslosigkeit Leistungen ausrichten. Nach dem Nationalrat stimmte am Mittwoch auch der Ständerat einer entsprechenden Gesetzesänderung zu.
Die kleine Kammer fällte ihren Entscheid mit 42 zu 0 Stimmen ohne Enthaltungen. Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung. Historisch gesehen waren die Wohlfahrtsfonds vor allem im Bereich der beruflichen Vorsorge tätig.
Vor der Schaffung des Pensionskassen-Obligatoriums waren sie dafür ein wichtiges Instrument, wie Kommissionssprecher Erich Ettlin (Mitte/OW) erklärte. Dabei leisteten sie auch Unterstützung im Alter, bei Tod und Invalidität.
Gesetzesinitiative zur Verbesserung der Sozialleistungen
Die Vorlage geht auf eine parlamentarische Initiative der Baselbieter FDP-Nationalrätin Daniela Schneeberger zurück. Erarbeitet hatte sie die Sozialkommission des Nationalrats.
Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider machte nur in einem Punkt Vorbehalte. Dass die Fonds auch Massnahmen zur Aus- und Weiterbildung oder zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie finanzieren könnten, entspreche ihrem Zweck nicht.
Denn damit flössen de facto Mittel an die Arbeitgeber zurück. Dabei geht es unter anderem um den Betrieb von Krippen. Der Einwand des Bundesrats fand in der kleinen Kammer jedoch kein Gehör.