Wolf-Freunde schiessen scharf gegen «präventiven Abschuss»
Tierschützer sind mit der Änderung des Jagdgesetzes nicht einverstanden. Die «Gruppe Wolf» ist der Auffassung, der präventive Abschuss löse den Konflikt nicht.
Das Wichtigste in Kürze
- Die heimische Wolfspopulation wächst: Rund 200 Exemplare leben aktuell in der Schweiz.
- Das Parlament hat entschieden, dass Wölfe künftig auch präventiv geschossen werden dürfen.
- Die «Gruppe Wolf» bedauert die Entscheidung des Parlaments.
Am Donnerstag hat sich nach dem Ständerat auch der Nationalrat für eine präventive Kontrolle von Wolfsbeständen ausgesprochen. Demnach dürfen Wölfe in Zukunft von September bis Dezember geschossen werden, um Schäden und Gefährdungen vorzubeugen.
Der Entscheid aus Bundesbern wird längst nicht überall positiv aufgenommen: Die Umweltverbände «ProNatura», «WWF», «BirdLife» und die «Gruppe Wolf» bedauern den Entscheid des Parlaments. Der Wolf sei ein wichtiger Bestandteil des Ökosystems und müsse als solcher auch entsprechend geschützt werden.
Die Gesetzesänderung werde nicht zu einem Rückgang der Nutztierschäden führen. Gleichzeitig gefährde sie die positiven Auswirkungen, die Wolfsbestände auf die Schutzwälder ausübten.
«Wolf für den Erhalt von Schutzwäldern hilfreich»
David Gerke von der «Gruppe Wolf» gibt gegenüber «Nau.ch» zu bedenken: «Der Wolf ist für den Erhalt der für die Menschen besonders wertvollen Schutzwälder hilfreich.» Die Jägerschaft scheitere heute in vielen Regionen der Schweiz daran, die Wildbestände in genügendem Ausmasse zu regulieren.
Der daraus resultierende Verbiss gefährde die forstwirtschaftlich erwünschte Verjüngung der Schutzwaldbestände. Grossraubtiere wie Wölfe könnten die Jägerschaft dabei unterstützen, die Wildbestände unter Kontrolle zu halten.
Gerke, selbst Jäger und Schafhalter, ist überzeugt: «Eine präventive Regulierung der Bestände löst keine Konflikte.» Gerke sieht den Herdenschutz als «Schlüssel für die Koexistenz mit dem Wolf».
Im Rahmen eines gesellschaftlichen Kompromisses akzeptiere er auch präventive Abschüsse – allerdings nur zur Verhinderung von «wesentlichen Schäden». Überdies müsse im Vorfeld sichergestellt werden, dass der Herdenschutz in genügendem Masse umgesetzt wird. Schliesslich dürften die regionalen Wolfsbestände durch allfällige Abschüsse nicht gefährdet werden.
Bestimmungen sind für die Gegner zu vage
Die Änderung des Jagdgesetzes sieht vor, dass Abschüsse nur genehmigt werden, wenn Herdenschutzmassnahmen «weder möglich noch zumutbar» sind. Ferner verbietet die Vorlage einen potenziellen Abschuss, wenn dieser die Population insgesamt bedroht.
Für einige Parlamentarier gingen diese Formulierungen allerdings nicht weit genug. Sie wollten den entsprechenden Gesetzestext ergänzen, um die Bedrohung einer Wolfspopulation schon auf der regionalen Ebene zu verhindern. Nur so könne vermieden werden, dass der Wolf in gewissen Gebieten wieder ausstirbt.