Zivildienst: Bundesrat will Zulassungen erschweren
Der Bundesrat schlägt sechs Massnahmen vor, um die Zahl der zugelassenen Gesuche für den Zivildienst zu reduzieren. Der Zivi-Verband droht mit dem Referendum.
Das Wichtigste in Kürze
- Künftig will der Bundesrat weniger Zivildienstgesuche zulassen.
- Sechs Massnahmen sollen die Zahl der zugelassenen Gesuche reduzieren.
- Der Verband «Civiva»: Damit werde der Zivildienst grundlegend gefähret.
Der Bundesrat will die Zulassungen zum Zivildienst senken. Damit soll die verfassungsrechtliche Vorgabe durchgesetzt werden, dass keine Wahlfreiheit zwischen Zivil- und Militärdienst besteht, wie die Landesregierung am Freitag mitteilte. Der Bundesrat schlägt dabei sechs Massnahmen für die Senkung der Zulassungen zu dem zivilen Ersatzdienst vor: Neu sollen Gesuchstellende mit einer abgeschlossenen Rekrutenschule minimal 150 Zivildiensttage leisten müssen.
Der Faktor 1,5 bei der Berechnung der Diensttage soll dabei zweitens auch für Unteroffiziere und Offiziere der Schweizer Armee gelten, die in den Zivildienst wechseln wollen.
Drittens sollen laut der Vorlage im Zivildienst keine Einsätze geleistet werden dürfen, die ein begonnenes oder abgeschlossenes Human-, Zahn- oder Veterinärstudium erfordern. Angehörige der Armee, die keine Restdiensttage mehr aufweisen, sollen viertens nicht mehr für den Zivildienst zugelassen werden.
Verschärfte Bedingungen zur Vermeidung von Schiesspflicht
Damit soll laut dem Bundesrat verhindert werden, dass sie sich einen Vorteil verschaffen könnten. Dies, indem sie sich der Schiesspflicht entziehen. Diese gilt bis zum Ende des Jahres vor der Entlassung aus der Militärdienstpflicht.
Fünftens soll eine jährliche Einsatzpflicht ab Zulassung zum Zivildienst eingeführt werden. Den sogenannten «langen Einsatz» sollen zugelassene sechstens spätestens im Kalenderjahr nach der rechtskräftigen Zulassung abschliessen müssen, wenn das Gesuch während der Rekrutenschule gestellt wurde.
Zivildienst «grundlegend gefährdet»
Der Schweizerische Zivildienstverband Civiviva sieht aber grund- und menschenrechtliche Probleme bei den vorgeschlagenen Massnahmen und droht mit dem Referendum. So werde der Grundsatz der Verhältnismässigkeit verletzt. Auch die Gleichbehandlung zwischen Armeeeinsätzen und Zivildiensteinsätzen sei so nicht gegeben.
Die Diskriminierung eines spezifischen Berufs – der Medizin – sei willkürlich. Wichtige Leistungen des Zivildienstes, so wie während der Corona-Pandemie, würden so teilweise verunmöglicht. Mit den vorgeschlagenen Massnahmen gefährde der Bundesrat den Zivildienst grundlegend.
Den vom Bundesrat zur Begründung angeführten niedrigen Armeebestand lässt Civiviva nicht als Argument gelten. Eventuelle «Attraktivitätsprobleme» der Armee müssten armeeintern gelöst werden.
Der Bundesrat hat am Freitag die Vernehmlassung zur entsprechenden Vorlage eröffnet. Diese dauert bis am 11. Juni 2024.