Zweifelhafte IV-Gutachten sollen neu beurteilt werden können
Der Nationalrat reagiert auf zweifelhafte Gutachten des Unternehmens Pmeda AG und verlangt eine Neubeurteilung.

IV-Gutachten mit gravierenden Mängeln sollen neu beurteilt werden können. Das will der Nationalrat. Er reagiert damit auf zweifelhafte Gutachten des Unternehmens Pmeda AG.
Die grosse Kammer hat am Mittwoch eine Motion ihrer Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) mit 128 zu 63 Stimmen und einer Enthaltung gutgeheissen. Nun ist der Ständerat am Zug.
Neues Revisionsrecht für IV-Entscheide bei umstrittenen Gutachten
Gemäss Vorstoss sollen Versicherte künftig ein Revisionsgesuch stellen können, wenn sich ihr IV-Entscheid auf ein medizinisches Gutachten einer Gutachterstelle oder von Ärztinnen und Ärzten stützt, mit welchen die Zusammenarbeit aufgrund einer Empfehlung der Kommission für Qualitätssicherung in der medizinischen Begutachtung (EKQMB) eingestellt wurde.
Nach Eingang eines solchen Revisionsgesuchs sollen die IV-Stellen die Arbeitsfähigkeit prüfen, den Beginn einer allfälligen Arbeitsunfähigkeit festlegen, berufliche Massnahmen gewähren und allfällige Rentenleistungen rückwirkend zusprechen.
Zweifel an Gültigkeit bisheriger Entscheide
Den Stein ins Rollen gebracht hatten jüngste Enthüllungen zu den zweifelhaften Gutachten, die von der Pmeda AG erstellt worden waren. Die SGK-N erachtet diese IV-Entscheide auf Basis ungenügender Gutachten als «schockierend».
Den Betroffenen sei grosses Unrecht zugefügt worden, sagte Kommissionssprecher Christian Lohr (Mitte/TG) im Rat. Das Kontrollsystem habe kläglich versagt. Viele Betroffene hätten heute keine rechtliche Möglichkeit zur erneuten Überprüfung des Leistungsanspruchs.
Bundesrat unterstützt Vorstoss
Auch der Bundesrat stellte sich hinter den Vorstoss. Es sei absolut zentral, dass sich IV-Stellen und Gerichte auf korrekt erstellte und qualitativ hochwertige medizinische Gutachten abstützten, schreibt er in seiner Antwort auf den Vorstoss. Knackpunkt im Rahmen der nächsten IV-Reform werde die Frage sein, wie weit die Frist zurückreichen soll, sagte Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider.
Einzig die SVP wehrte sich gegen eine Überweisung des Vorstosses, der «zu weit» führen würde, so Andreas Glarner (SVP/AG). Die ohnehin schon überlastete IV werde sonst von Revisionsgesuchen überschwemmt. Es reiche, fehlbare Gutachter konsequent auszuschliessen.