Nationalrat will Fussfessel-Praxis im Strafvollzug nicht lockern
Der Nationalrat hat mit 94 zu 93 Stimmen bei 5 Enthaltungen beschlossen, die Praxis der elektronischen Überwachung von verurteilten Straftätern beizubehalten.

Der Nationalrat will die Praxis bei der elektronischen Überwachung von verurteilten Straftätern nicht lockern. Er hat am Mittwoch eine entsprechende parlamentarische Initiative mit 94 zu 93 Stimmen bei 5 Enthaltungen gutgeheissen.
Das Bundesgericht hatte im März 2024 entschieden, dass auch bei teilbedingten Strafen von 2 bis 3 Jahren mit vollziehbarem Teil von maximal 12 Monaten neu für die Anwendung von Fussfesseln nicht mehr die Gesamtstrafe massgeblich sein soll, sondern nur noch der unbedingt vollziehbare Teil. Zuvor konnte ein Gericht Fussfesseln lediglich bei einer Freiheitsstrafe von 20 Tagen bis 12 Monaten anordnen.
Fehr Düsel setzt sich gegen Lockerung der elektronischen Überwachung durch
Nina Fehr Düsel (SVP/ZH) wandte sich mit ihrer Initiative gegen diese Lockerung, und kam damit ganz knapp durch. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N) hatte mit 12 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung Ablehnung empfohlen. Die elektronische Fussfessel sei eine gute und zudem kostengünstige Lösung und diene zudem der Resozialisierung der Verurteilten.
Fehr Düsel und ihre Mitstreiter fanden indes, mit der Lockerung auch für schwerere Delikte sei der Abschreckungseffekt nicht mehr gegeben. Eine schwere oder mittelschwere Tag erfordere zwingend eine Haftstrafe. Kosten dürften nicht höher gewichtet werden als die Sicherheit der Bevölkerung.
Nach der knappen Zustimmung in der grossen Kammer muss sich nun der Ständerat mit dem Anliegen befassen. Zunächst ist seine zuständige Kommission am Zug.