5G Moratorien kollidieren mit dem Bundesrecht

Keystone-SDA
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Bern,

Verschiedene Kantone stellen mit Moratorien den neuen Mobilfunkstandard 5G in Frage. Es zeigt sich jedoch, dass sie damit ihre Kompetenzen überschreiten.

Litauen
Litauen warnt vor unsicheren chinesischen 5G-Smartphones - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • 5G-Moratorien von unterschiedlichen Kantonen verstiessen gegen das Bundesrecht.
  • Es gibt keinen Raum für kantonale und kommunale Bestimmungen zum Schutz vor Strahlung.

Swisscom-Chef Urs Schaeppi sagte schon vor Wochenfrist, dass die Moratorien diverser Kantone gegen den neuen Mobilfunkstandard 5G verstiessen gegen Bundesrecht. Jetzt zeigt sich: Er hatte recht damit.

Eine gemeinsame Stellungnahme des Bundesamts für Umwelt (Bafu) und des Bundesamts für Kommunikation (Bakom) bestätigt Recherchen der «SonntagsZeitung»: Der Bund ist zuständig für Fragen bezüglich der Strahlung von Mobilfunk-Antennen und die Auswirkungen auf die Gesundheit (Bafu). Ebenfalls in der Kompetenz des Bundes liegt die Überwachung des Fernmelderechts und der entsprechenden Konzessionen (Bakom).

Kein Raum für kantonale und kommunale Bestimmungen

Die Kantone wiederum gestalten ihr jeweiliges Baurecht, im Rahmen dessen sie für die Bewilligung und Kontrolle von Mobilfunkanlagen zuständig sind.

Gegenüber der «SonntagsZeitung» hielt das Bakom denn auch fest: Es bleibe kein Raum für kantonale und kommunale Bestimmungen zum Schutz des Menschen vor der Strahlung von Mobilfunkanlagen. Kantone können im Rahmen des Baurechts lediglich einzelne Mobilfunkanlagen verhindern, beispielsweise weil eine Antenne das Ortsbild verschandelt.

Diskussion um 5G soll im nationalen Parlament ankommen

Initianten des 5G-Moratoriums, wie der Genfer CVP-Parlamentarier Bertrand Buchs oder der Waadtländer Grüne Raphael Mahaim räumen denn auch ein: Ein Moratorium würde Klagen wohl nicht standhalten. Sie wollen aber erreichen, dass die kantonalen Diskussionen um den Mobilfunkstandard 5G im nationalen Parlament ankommen. Mahaim setzt auf die Taktik, mit Beschwerden einzelne Antennen aufgrund des Baurechts in Frage zu stellen.

Die Kantone Genf, Jura und Waadt haben ein Moratorium für 5G-Antennen verhängt oder prüfen ein solches. In Bern, St. Gallen und Schwyz sind entsprechende Vorstösse traktandiert.

Auch Gemeinden setzten sich gegen 5G-Antennen zur Wehr. Der Bund verkaufte 5G-Konzessionen an Mobilfunkanbieter für total 380 Millionen Franken. Swisscom will laut eigenen Angaben vorerst auf Klagen verzichten.

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