Bundeskabinett berät über Hinweisgebergesetz
Mitarbeiter von Unternehmen und Behörden sollen künftig besser geschützt werden, wenn sie Informationen über Missstände in ihrem Haus weitergeben wollen.

Das Wichtigste in Kürze
- Verboten sein soll es demnach, die Weitergabe zu verhindern - oder dies auch nur zu versuchen..
Dies sieht das Hinweisgeberschutzgesetz vor, über welches das Bundeskabinett am Mittwoch (11.00 Uhr) beraten will. Wer entsprechende Informationen weitergeben will, soll demnach zwischen internen und externen Meldestellen wählen können. Die Stellen müssen Vertraulichkeit wahren.
Verboten sein soll es demnach, die Weitergabe zu verhindern - oder dies auch nur zu versuchen. Geschützt sein soll mit der Neuregelung die Weitergabe von Informationen über Straftaten, die in dem jeweiligen Haus begangen werden. Dabei kann es etwa auch um Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung geht.