Bundesverfassungsgericht verhandelt über Arbeitsvergütung von Häftlingen

AFP
AFP

Deutschland,

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 27. und 28. April in Karlsruhe über die Vergütung der Arbeit von Gefangenen im Strafvollzug.

Eingang zum Bundesverfassungsgericht.
Eingang zum Bundesverfassungsgericht. - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Verfassungsbeschwerden aus drei Bundesländern.

Es gehe um die Verfassungsbeschwerden von drei Häftlingen aus Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt, teilte das Gericht am Freitag mit. Sie seien in gefängniseigenen Betrieben oder Unternehmerbetrieben zur Arbeit eingesetzt worden und fänden die gesetzlich festgelegte Vergütung zu niedrig. (Az. 2 BvR 166/16 u.a.)

Das Gericht muss entscheiden, ob die Höhe der Vergütung verfassungsgemäss ist. Viele Häftlingen arbeiten beispielsweise in Werkstätten der Justizvollzugsanstalten oder in der dortigen Produktion für externe Unternehmen, meist für wenig Geld. Sie bekommen ausserdem Freistellungstage.

In der mündlichen Verhandlung Ende April sollen vor allem die Resozialisierungskonzepte der drei Länder erörtert werden, teilte das Gericht weiter mit. Ausserdem solle es um die Bedeutung des Faktors Arbeit für die Resozialisierung gehen.

Verhandelt wird statt im Gerichtsgebäude selbst im Karlsruher Kongresszentrum. Schon im Oktober war eine mündliche Verhandlung des Zweiten Senats wegen der Pandemie in die Messehallen verlegt worden, wo mehr Platz ist als im Gericht.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

YB FC Biel
32 Interaktionen
Skandal-Elfer
Brian Keller
26 Interaktionen
38 Sekunden

MEHR IN POLITIK

Frauenduo
8 Interaktionen
Lenzburg
Regierungsrat Peter Peyer
3 Interaktionen
Für Dritte Amtszeit
9 Interaktionen
17 Ministerien
COP29 Welt klimakonferenz
33 Interaktionen
Ausstieg

MEHR AUS DEUTSCHLAND

Eintracht Frankfurt
2 Interaktionen
CL-Quali sehr nah
Bundesliga gegen Dortmund:
Kein VAR-Check
Thomas Müller.
500. Bundesligaspiel